Das Gericht sprach den bald 59-jährigen Schwyzer der mehrfachen, gewerbsmässigen Widerhandlung gegen das Waffengesetz, des Versuchs dazu und weiterer Delikte für schuldig. Der Mann hat auf Kosten seiner Arbeitgeberin Munition für sich selbst bestellt und Waffen über das Darknet verkauft.
Arbeitgeber geschädigt
Das Bundesstrafgericht erachtete mehrere Straftatbestände als erfüllt. Der Angeklagte habe über einen Zeitraum von neun Jahren "dauernd delinquiert" und seinen Arbeitgeber um 181'600 Franken geschädigt.
Jedoch noch höher wog für das Gericht die Schwere der Rechtsgutverletzung bei der ungetreuen Amtsführung. Gemäss mündlicher Urteilsbegründung habe der Beschuldigte nicht nur seine Stellung missbraucht, sondern auch das Vertrauen seiner Vorgesetzten ausgenutzt und der Kantonspolizei Schwyz einen Reputationsschaden zugefügt. Er habe ausserdem Insiderwissen benutzt und damit das Amtsgeheimnis mehrfach verletzt.
Insgesamt beurteilt das Bundesstrafgericht die kriminelle Energie des Angeklagten als hoch. Der Mann habe das interne Kontrollsystem der Kantonspolizei Schwyz bewusst unterlaufen.
Die Strafe
Der frühere Logistik-Chef der Schwyzer Kantonspolizei wurde wegen des illegalen Verkaufs von Waffen und Munition zu einer Freiheitsstrafe von 28 Monaten verurteilt. Acht Monate davon sind zu vollziehen. Ausserdem muss er eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30 Franken bezahlen.