Seit dem 1. Mai 2019 gilt im Kanton Schwyz ein Einzonungsstopp, weil die bisherige Mehrwertabgaberegelung die Vorgaben des Bundesrechts nicht erfüllte. Als Folge davon besteht für den Kanton Schwyz seit 1. Mai 2019 ein Verbot zur Ausscheidung neuer Bauzonen («Einzonungsstopp»), solange bis der Kanton den Gesetzgebungsauftrag bundesrechtskonform umgesetzt hat.
Mittlerweile hat der Kanton Schwyz die Bestimmungen im Planungs- und Baugesetz angepasst. Der Kantonsrat hat an seiner Sitzung vom 23. Oktober 2019 eine Änderung des mit 83 zu 15 Stimmen angenommen. Die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen. Damit wird es im Kanton Schwyz ab dem 1. März 2020 wieder möglich sein, neue Bauzonen ausscheiden zu können.