Auf der Strasse ist man zuweilen gerne zügig unterwegs. Dabei kann man sich schon mal ausserhalb des erlaubten Geschwindigkeitsbereichs bewegen. Innerorts reichen zum Beispiel bereits 21 km/h zu viel für eine Verzeigung und damit den Ausweisentzug. Der häufigste Grund für einen Entzug der Fahrerlaubnis war im Kanton Schwyz im vergangenen Jahr denn auch nach wie vor das Übertreten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. 560 Verkehrsteilnehmer mussten deswegen mindestens während eines Monats auf das Fahren verzichten. Dies zeigen Daten des Bundesamts für Strassen (Astra).
312 Mal unbefristet entzogen
Generell nicht verträglich ist die Verkehrsteilnahme nach ordentlich Alkoholkonsum. Weil sie während der Fahrt zu viel Alkohol im Blut hatten, wurden 246 Lenkende aus dem Verkehr gezogen. Wegen Fahrens unter Drogeneinfluss mussten 121 Personen ihren Ausweis abgeben. Insgesamt mussten im Jahr 2020 1531 Personen ihren Brief zuhanden der Administrativbehörde abgeben.
Über alle Widerhandlungen hinweg kamen 714 Strassenverkehrssünder mit dem Minimum von einem Monat Ausweisentzug davon, 7 mit zwei und 310 mit drei Monaten Führerausweisentzug. Immerhin 64 Personen durften sich für mindestens zwölf Monate nicht mehr hinters Lenkrad setzen. Unbefristete Ausweisentzüge wurden 312 veranlasst. Dies ist immer dann der Fall, wenn die grundsätzliche Fahreignung bezweifelt wird. Diese Massnahme droht insbesondere bei Fahrten unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss, wobei bereits der Nachweis des Konsums «harter» Drogen Zweifel an der Fahreignung wecken kann. Zur Wiedererlangung muss den Zweifeln in diesem Fall mit einem Gutachten begegnet werden.
Zu wenig Abstand geht ins Auge
Befristete Führerausweisentzüge sollen den Fahrzeuglenker hingegen zur Einhaltung der Verkehrsregeln ermahnen.
Natürlich gibt es auch noch die weniger üblichen Gründe für einen Ausweisentzug. Eine Person musste etwa wegen pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall ihren Fahrausweis abgeben. Neun Personen ereilte dieses Schicksal wegen Vereitelung einer Blutprobe, ebenfalls neun wegen unerlaubten Fahrzeugänderungen, 18 wegen Übermüdung oder Sekundenschlaf, 58 wegen ungenügendem Abstand und acht wegen Fahrunfähigkeit durch Medikamentenkonsum.
Grundsätzlich muss die Behörde den jüngeren Verkehrsteilnehmern öfters die Fahrerlaubnis entziehen. Gut 54 Prozent sind weniger alt als 40 Jahre. Im Verhältnis am wenigsten betroffen sind die über 60-Jährigen mit 12,7 Prozent.