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Pfäffikon
05.02.2020
22.02.2020 14:43 Uhr

Parkieren beim «Seedi» soll kostenpflichtig werden

Das Verwaltungsgericht spricht sich für Parkgebühren beim Seedamm-Center aus.
Das Verwaltungsgericht spricht sich für Parkgebühren beim Seedamm-Center aus. Bild: Archiv
Das Verwaltungsgericht verlangt nach der Erweiterung des Seedamm-Centers eine Parkplatzbewirtschaftung.

Der Schwyzer Regierungsrat hatte eine zwingende Parkplatzbewirtschaftung als «überflüssig und unverhältnismässig» beurteilt, zumal bereits verlangt werde, dass das Einkaufscenter spätestens bei der Inbetriebnahme der Erweiterung an die öV-Erschliessung mit dem Ortsbus im 10-Minuten-Takt angeschlossen werden müsse.

Das Verwaltungsgericht ­erachtete die regierungsrätlichen Zweifel an der Effektivität von Parkgebühren als Massnahme zur Emissionsbegrenzung zwar als «nicht unbegründet». Dennoch hielten die Richter daran fest. Die Summe der beabsichtigten Massnahmen (Verdichtung des öV-Angebots, Parkplatzbeschränkung, Parkleitsystem, Verdoppelung der Velo-Abstellplätze und kostenpflichtige Parkplätze) könne dazu führen, dass die vom Verkehr im Bereich des Seedamm-Centers ohnehin schon hohen Schadstoffemissionen reduziert werden könnten. Dies habe übrigens auch das Amt für Umweltschutz (AfU) als Fachbehörde vorgeschlagen.

Ein Verzicht auf die Erhebung jeglicher Parkgebühr würde laut Verwaltungsgericht «kaum Anreize zur Nutzung des verbesserten öV-Angebots» schaffen. Überschüsse aus den Parkgebühren könnten zudem das öV-Angebot mitfinanzieren.

Den vom Gemeinderat vorgeschlagenen Mindesttarif von 50 Rappen pro 30 Minuten hält das Verwaltungs­gericht für angemessen. In der Beschwerde wurde eine Anhebung dieses Tarifs auf mindestens zwei Franken vorgeschlagen.

Mehr dazu in den Ausgaben von «March-Anzeiger» und «Höfner Volksblatt» vom 6. Februar

red