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Freizeit
23.03.2021
06.05.2022 15:12 Uhr

24 Ausserschwyzer änderten ihren Vornamen

Für einen Namenswechsel reicht es nicht aus, ihn einfach nicht zu mögen.
Für einen Namenswechsel reicht es nicht aus, ihn einfach nicht zu mögen. Bild: zvg
Am 13. Februar war der internationale «Ändere deinen Namen»-Tag. Aus diesem Anlass haben wir recherchiert und herausgefunden, dass auch Ausserschwyzer ihren Vornamen ändern lassen.

Im Kanton Schwyz besteht nicht nur die Möglichkeit zur Änderung des Nachnamens. Wie Recherchen zum «Ändere deinen Namen»-Tag ergaben, sind beim Departement des Innern auch neue Vornamen durchaus nichts Ungewöhnliches. Seit 2015 wurden in Ausserschwyz insgesamt 101 Vornamensänderungen beantragt und bewilligt. Davon 23 allein im letzten Jahr.

Die Beweggründe für eine Namensänderung seien sehr vielfältig und individuell, wie Fabrizia De Nardi, die kantonal zuständige Sachbearbeiterin für Namensänderungen, erklärt. «Viele wünschen die Anpassung ihres Vornamens, um ihn mit der Realität in Einklang zu bringen.» Als Beispiel nennt sie Personen, die schon immer mit dem zweiten Vornamen angesprochen wurden und diesen nun auch im Pass an erster Stelle eintragen lassen wollen. Aber es gab seit 2015 auch zehn Personen, die ihren Namen ihrer Geschlechteridentität anpassen liessen. Mit diesem Verfahren ändere zwar der amtliche Name, nicht aber das amtliche Geschlecht der Person. Wer sowohl seinen Namen als auch sein amtliches Geschlecht ändern möchte, müsse beim zuständigen Gericht am Wohnort ein entsprechendes Gesuch stellen.

Kein Hin und Her möglich

Wer nun aber glaubt, er könne alle paar Wochen, Monate oder Jahre seinen Namen dem aktuellen Trend anpassen und ändern, der irrt: «Die gesuchsstellende Person hat bei einer Vornamensänderung in der Regel mittels Belegen (Ausweise, Korrespondenz, Rechnungen, Diplome usw.) nachzuweisen, dass sie den Vornamen in der neuen Schreibweise seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen verwendet.» Deshalb ist es nicht möglich, den Vornamen je nach Belieben wieder zu ändern. Auch bei Änderungen des Nachnamens bestehe kein Wunschkonzert.

Vollständiger Artikel in den Printzeitungen «March-Anzeiger» und «Höfner Volksblatt» zu lesen.

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Silvia Gisler, Redaktion March24 und Höfe24