von Urs Attinger
Der Widerstand hat sich gelohnt. Der Einwohnerverein «Mir Nuoler» hat mit seiner mit 2500 Unterschriften eingereichten Petition zur weiteren Nutzung der Buobenbadi in Nuolen erreicht, dass diese nicht geschlossen wird. Der Bund wäre eigentlich gerne dem Antrag der Besitzerin Pro Natura gefolgt. Doch die Einwohner von Nuolen fanden Gehör. Sie dürfen unter Auflagen ihre Buobenbadi weiter nutzen.
Zwei Quadratkilometer Natur
Diese Auflagen bestehen aus der Errichtung von Hecken oder Sichtschützen entlang des Zugangs zur Buobenbadi in Richtung Ried. Es dürfen auch keine weiteren Anlagen wie Toiletten, Sitzgelegenheiten oder fixe Feuerstellen erstellt werden. Die Buobenbadi bleibt also eine wilde Badi und wird nicht zur Badeanstalt. Denn die Buobenbadi liegt in einem der wichtigsten Naturschutzgebiete von Ausserschwyz.
Über 200 Hektaren gross ist die Schutz- und Nutzungszone Nuoler Ried, also mehr als zwei Quadratkilometer. Allein das Flachmoor, das die Kernzone des Schutzgebietes ausmacht, ist rund 30 Hektaren gross. Landschaftstypen wie Grossseggenried oder Pfeifengraswiese erfreuen mit ihren Pflanzen und Tieren das Auge der Besucher.
Sibirische Schwertlilien säumen im Frühsommer die Wanderwege. Kein Wunder bestehen Absichten, diese Naturschönheiten strenger oder sicher nicht weniger zu schützen. Gerade in einer Zeit, wo die Natur immer mehr unter Druck kommt durch die Ausbreitung der Siedlungen, die Zunahme des Verkehrs und die Verwendung von Chemikalien.
Zu Einsprachen gegen den neuen kantonalen Nutzungsplan Nuoler Ried ist es aber nicht nur wegen der Buobenbadi gekommen. Auch der Flugplatz mit seiner geplanten Erweiterung war Thema von Einsprachen. Oder die Verlegung des offiziellen Wanderwegs in Flughafennähe in Richtung Süden. Weitere Themen waren ökologische Aufwertungen und die Abgrenzung der Schutzzonen.
Nutzungsplan nicht rechtskräftig
Insgesamt 19 Einsprachen seien beim Umweltdepartement Schwyz eingegangen, sagt Remo Bianchi vom Amt für Natur, Jagd und Fischerei. Mit allen Einsprechern wurden Gespräche geführt. Daraufhin wurden einige Anpassungen am Nutzungsplan vorgenommen. Eine Einsprache wurde zurückgezogen. Alle anderen wurden vom Umweltdepartement am vergangenen Montag entschieden und der Nutzungsplan wurde erlassen.
Er ist jedoch noch nicht rechtskräftig, denn die Einsprecher – Organisationen, Grundeigentümer und andere – können nun innert 20 Tagen beim Regierungsrat Beschwerden erheben. «Wir rechnen mit Beschwerden, aber das sehen wir dann in drei Wochen», ergänzt Bianchi.