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22.01.2020
22.01.2020 10:06 Uhr

Zwei Metzger sorgten für Aufruhr

Damit ist nicht zu spassen: Ein 64-Jähriger drohte drei Passanten mit dem Tod und hielt eine Waffe auf sie gerichtet. (Bild: zvg)
Damit ist nicht zu spassen: Ein 64-Jähriger drohte drei Passanten mit dem Tod und hielt eine Waffe auf sie gerichtet. (Bild: zvg) Bild: unsplash
Ein 64-jähriger und ein 31-jähriger Metzger erhielten von der Staatsanwaltschaft March einen Strafbefehl. Der eine versetzte drei Menschen in Lachen mit einem Revolver in Angst und Schrecken, der andere fuhr in Siebnen in fahrunfähigem Zustand, hatte eine Faustfeuerwaffe dabei und pflanzte Cannabis an. 

von Anouk Arbenz

Der eine Fall hat mit dem anderen nichts zu tun. Und doch finden sich
Gemeinsamkeiten: Etwa, dass es sich bei beiden Straftätern um Metzger handelt, beide illegal eine Waffe im Auto liegen hatten und beide alkoholisiert respektive unter Drogeneinfluss die Straftat begangen haben. Zeitlich liegen die beiden Vorfälle mehr als ein Jahr auseinander: der eine geschah im September 2017, der andere im Oktober 2018. 

Und plötzlich war da eine Waffe auf ihren Kopf gerichtet …

Es war spätabends beziehungsweise frühmorgens. Zwei Männer und eine Frau, die Freundin des einen Mannes, unterhielten sich vor der Bäckerei Habermacher in Lachen. Sie wurden dabei beobachtet. Ein 64-jähriger Mann sass auf der Treppe auf dem Kirchplatz und schaute zu den dreien herüber. Er hatte viel Alkohol getrunken, so viel war sicher. Nach einer gewissen Zeit stand er auf und torkelte in Richtung der drei, während er vor sich hin brabbelte. Dann wurde er lauter und schrie ihnen über die Strasse zu: «Ich habe eine Waffe und ich werde euch erschiessen. Ich habe genau drei Kugeln!»

Den dreien war es nun doch unwohl geworden, sie gingen zu ihrem Auto und stiegen ein. Der 64-jährige ging ebenfalls zu seinem Auto, öffnete die Beifahrertüre und holte einen Revolver hervor. Dann ging er zum anderen Auto, an dessen Steuer die Frau sass, klopfte an die Fahrerscheibe und richtete seinen Revolver auf Kopfhöhe der Frau. «Der hat eine Waffe!», schrie diese, und jetzt kam Panik auf. Der Mann auf dem Rücksitz verliess sofort das Auto und flüchtete zu Fuss in Richtung Altendorf.

 

«Ich habe eine Waffe und werde euch erschiessen. Ich habe genau noch drei Kugeln.»
64-jähriger Metzger aus Lachen, der mit diesen Worten drei Passanten bedrohte

Der Beifahrer wollte diesem folgen, überlegte es sich dann aber anders und stieg wieder ins Auto. Er wies die Frau an, loszufahren. Sie war vor Schreck wie erstarrt, fuhr dann aber los, nachdem ihr Freund den Zündschlüssel gedreht und den Gang eingelegt hatte. Sie zitterte und hatte auch dann noch Angst, als der Mann mit Revolver schon lange ausser Reichweite war. Ihr Freund machte sich Sorgen um sie und wies sie an, ins Spital zu fahren. 

Der 64-jährige Metzger aus Lachen muss wegen mehrfacher Drohung, unbewilligtem Tragen einer Waffe und vorsätzlichen Vergehens gegen das Waffengesetz Busse und Kosten von total 7916.90 Franken bezahlen.

Es begann mit einem Schlingern und endete bei einem Grow-Zelt

Der 31-Jährige fiel der Polizei auf der Bahnhof-strasse von Wangen Richtung Siebnen auf. Kein Wunder: Er war übermüdet, weil er in der letzten Nacht nur zwei Stunden geschlafen hatte, hatte vor der Fahrt zwei Joints mit CBD-Hanf geraucht und am Nachmittag eine Stange Bier getrunken. Nachdem er auf die Gegenfahrbahn gekommen war, hielt ihn die Polizei an. Im Auto fanden sie zwei Vakuumbeutel Marihuana, die er einer Person am oberen Letten abgekauft hatte. In seinem Kofferraum fanden sie ausserdem eine Faustfeuerwaffe und Munition.

Nun wollte es die Polizei genau wissen und ordnete eine Hausdurchsuchung an. Dort fanden sie weitere Munition und einen Baseballschläger, der in der Schweiz ebenfalls als Waffe gilt und bewilligt werden muss. Der Mann gab zu, selber von Januar bis Oktober Cannabis an seinem Wohnort angepflanzt zu haben. Dafür hatte er zwei Grow-Zelte aufgestellt, eines davon war zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung noch in Betrieb. Die 58 Hanfpflanzen in diesem Zelt hatte er über das Internet bestellt. 

Da kommt einiges zusammen: Die Summe, die der 31-Jährige bezahlen muss, beläuft sich auf total 10 381.30 Franken. 

aa