Der Bund und die fünf Anrainerkantone Luzern, Obwalden, Nidwalden, Uri und Schwyz haben der SGV im Jahr 1989 ein zinsloses, bedingt rückzahlbares Darlehen für das Flottenerneuerungsprogramm und die Sanierung von Landestellen ausgerichtet. Zusammen mit einem teuerungsbedingten Nachtrag belief sich das gesamte, bedingt rückzahlbare Beitragsvolumen der beteiligten Kantone und des Bundes auf 11,9 MillionenFranken. Der Betrag wurde nach einem Verteilschlüssel aufgeteilt. Der Beitrag des Kantons Schwyz belief sich auf 1'002'138 Franken, was einem Anteil von 8.43 Prozent entspricht.
Überschuldung droht
Für das Geschäftsjahr 2020 erwartet die SGV einen durch die Covid-19-Krise verursachten Frequenzeinbruch von 55 Prozent und einen Jahresverlust von rund 8 Mio. Franken. Da sich auch für das Jahr 2021 ein Verlust abzeichnet, muss eine Sanierung der Bilanz in Angriff genommen werden, da sonst bereits im 1. Quartal eine Überschuldung droht.
Die SGV beantragte daher beim Bund und den fünf Anrainerkantonen einen teilweisen Verzicht auf Rückzahlung des im Jahr 1989 gewährten bedingt rückzahlbaren Investitionsbeitrags im Umfang von 6 Mio. Franken. Auf den Kanton Schwyz entfallen davon 505'800 Franken. Mit Blick auf die hohe touristische Bedeutung der Schifffahrt auf dem Vierwaldstättersee beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, diesem Verzicht zuzustimmen und damit die Überschuldung der SGV abzuwenden. Auch der Bund und die übrigen Anrainerkantone verzichten anteilsmässig auf das Darlehen.
Nachdem der Kommission die Umstände und detaillierten Zahlen der SGV aus erster Hand erläutert wurden, unterstützt sie den teilweisen Verzicht auf Rückzahlung des Darlehens und überweist die Vorlage dem Kantonsrat zur Annahme.