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Kanton
15.01.2020
16.01.2020 09:49 Uhr

Bussen für Landwirte: Nur eine leere Drohung?

Immer wieder müssen Wildtiere qualvoll sterben, weil Zaunmaterial nicht richtig aufgeräumt wird.
Immer wieder müssen Wildtiere qualvoll sterben, weil Zaunmaterial nicht richtig aufgeräumt wird.
«Ab heute wird jeder angezeigt», mahnte Umweltdirektor René Bünter in Bezug auf liegengelassenes Zaunmaterial im April. Bis jetzt kam es aber noch zu keiner einzigen Anzeige.

«Ab heute wird jeder angezeigt», kündete Umweltdirektor René Bünter an der Kantonsratssitzung vom letzten April an. Er bezog sich dabei auf liegengelassenes Zaunmaterial, das die Wildhüter und Förster immer wieder antreffen. 

Durch liegengelassene Zäune kommen jedes Jahr Wildtiere zu Schaden. Nachdem Landwirte oder -eigentümer auf diese Missstände hingewiesen worden sind, drohte Umweltdirektor René Bünter mit Anzeigen, sollte jemand das Material nicht wegräumen. Früher war eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft erst dann möglich, wenn sich ein Wildtier verletzte oder zu Tode kam. Dank einer neuen Anordnung soll der Verantwortliche schon früher gebüsst werden können.

Keine Anzeige erfolgt

Auf Nachfrage, wie die Missstände bezüglich nicht abgeräumter Zäune und liegengelassenem Material gelöst wurden, gibt Departementssekretär Xaver Heinzer Entwarnung: «Es gab im letzten Jahr keine Anzeigen.» Die Verwarnungen hätten genützt, eine Anzeige würde erst bei Weigerung, das Material wegzunehmen, erfolgen, also wenn die Verhältnisse vor Ort ein zweites Mal kontrolliert werden.

Die Anordnung, die es in Schwyz möglich macht, Zaun-Missstände weiterzuverfolgen, ist jedoch weniger verbindlich als es ein Gesetz mit konkreten Fristen, das beispielsweise im Kanton Zürich schon existiert, wäre.

 

Noch kein Verbot

Gemäss Fallwildstatistik kamen 2018 auf Schwyzer Kantonsgebiet insgesamt 16 Wildtiere durch Zäune zu Tode. Im letzten Jahr waren es 25. Zwei Drittel der zu Tode gekommenen Tiere wurden sogenannte Flexinetze zum Verhängnis, die restlichen Tiere fanden im Stacheldraht den Tod. Dazu gibt es eine Dunkelziffer nicht registrierter Fälle von verunfallten Tieren.

Die Frage nach einem Verbot von Stacheldrahtzäunen bewegt die Schweiz seit Jahren, und sie wurde der Schwyzer Regierung in Fehrs Interpellation ebenfalls gestellt. Ein generelles Verbot lehnt die Regierung ab mit der Begründung, dass Stacheldrahtzäune an exponierten Stellen im Alpungsraum die einzige wirksame Art seien, Nutztiere vor dem Absturz zu bewahren. Bundesrechtlich verboten ist Stacheldraht bereits bei Weiden für Pferde, Esel, Ponys, Lamas und Alpakas.

Patrizia Baumgartner
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