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Kanton
10.01.2020

Führen zwei Ohrmarken zum Tod?

Schafe und Ziegen müssen neu zwei Ohrmarken tragen. Für Schafe ist eine Ohrmarke mit Mikrochip obligatorisch. Diese neue Markierung stand im Verdacht, zu Todesfällen bei den Tieren zu führen.

Schafe und Ziegen haben in Zukunft zwei statt nur einer Ohrmarke zu tragen. An einer Informationsveranstaltung des Veterinärdienstes der Urkantone (VdU) im November hätten verschiedene Tierhalter reklamiert, dass durch das Eindrücken der neuen Ohrmarken eine Infektion entstehe und die Tiere an Wundstarrkrampf sterben würden, schreibt der VdU. 

Tatsächlich habe es - jedoch nicht auf dem Gebiet der Urkantone -  einen Fall gegeben, wo zuerst vermutet wurde, dass der Todesfall von den Ohrmarken herrührte, wie Martin Grisiger, Kantonstierarzt Stellvertreter des VdU auf Anfrage bestätigt. Der Verdacht habe sich jedoch nicht erhärtet. «Natürlich braucht es Umsicht bei diesem kleinen chirurgischen Eingriff», erläutert Grisiger. Sonst können Wundinfektionen oder Starrkrampf die Folge sein.

Die Ohrenmarken würden nach dem gleichen Prinzip gesetzt wie bisher. Die Fabrikate kämen aber von einem anderen Hersteller. Neu ist nebst der Anzahl auch die Tatsache, dass für Schafe eine Ohrmarke mit Mikrochip obligatorisch ist, für Ziegen ist sie freiwillig. Dadurch wird die Rückverfolgbarkeit der Tiere erleichtert. Die Tierverkehrsdatenbank, in der alle Daten zusammenlaufen, ist relevant für Schlachthöfe, Tierärzte aber auch für Tierhalter. 

Die Meldungen eines Kaufs, Verkaufs, einer Geburt oder Schlachtung erfolgen neu via Internet. Aber auch die Seuchenbekämpfung oder die Lebensmittelsicherheit werden verbessert. Jeder vierte Betrieb mit Schafen in der Schweiz kennt Fälle von Moderhinke, einer Klauenkrankheit. Man erhofft sich Aufschluss darüber, wie sich die Krankheit eindämmen lässt. 

Schliesslich können auch die tierbezogenen Direktzahlungen via Daten der Tierverkehrsdatenbank berechnet werden. Für alle Neuerungen gibt es Übergangsregelungen. So müssen zum Beispiel Ziegen, die vor dem 1. Januar 2020 geboren wurden, erst bis 1. Januar 2023 mit einer zweiten Ohrmarke nachmarkiert werden. Die Tierbesitzer wurden angeschrieben. 

Urs Attinger
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