2011 wurde im Kanton Schwyz bereits einmal über eine Lohnerhöhung an den Volksschulen diskutiert. Eine solche fand im Kantonsrat keine Mehrheit, zumindest wurden aber die Löhne der Kindergartenlehrpersonen an jene der Primarlehrpersonen angenähert. Nun will die Regierung diese Lücke ganz schliessen. Mit der Teilrevision des Personal- und Besoldungsgesetzes für Lehrpersonen an der Volksschule legt er dem Kantonsparlament eine entsprechende Vorlage vor.
Die Lohngleichstellung soll umfassend erfolgen. Alle Lehrpersonen der Kindergarten- und Primarstufe sollen somit künftig den gleichen Lohn erhalten. Es soll für die Primarstufe (Kindergarten und Primarschule) nur noch eine Lohnklasse geben. Weil für die gleiche Arbeit die gleiche Besoldung gelte, wolle man keine neuen Lohnungleichheiten schaffen, heisst es im Bericht zur Vorlage.
Nur in Graubünden weniger Lohn
Einen triftigen Grund für den Handlungsbedarf offenbart der Blick auf die anderen Kantone. Etliche davon habe die Angleichung der Kindergarten- und Primarstufenlöhne mittlerweile bereits vorgenommen. Der Kanton Schwyz liegt mit seinen aktuellen Kindergartenlöhnen im nationalen Vergleich nahezu am Schluss der Lohntabelle. Nur noch der Kanton Graubünden hat einen tieferen Ansatz – dort ist aktuell eine Lohnklage hängig deswegen.
Somit sei der Kanton Schwyz im Anstellungsmarkt für Kindergartenlehrpersonen nicht mehr konkurrenzfähig, resümiert man in Schwyz. Laut der Regierung wird es für die Schulträger im Kanton Schwyz denn auch immer schwieriger, Kindergartenlehrpersonen zu rekrutieren. Eine lohnmässige Gleichstellung der Lehrpersonen der Kindergarten- und Primarstufe dränge sich auf, zumal auch die Ausbildung beider Stufen an der Pädagogischen Hochschule gleichwertig sei. Ausserdem könne man damit allfälligen Lohnklagen entgegenwirken. Der Lohnunterschied beträgt aktuell noch immer 10 Prozent, obwohl die Ausbildung der Kindergartenlehrpersonen auch zum Unterricht an der 1. und 2. Primarklasse berechtigt.
Knapp 70 '000 Fr. Jahreslohn
Bezüglich des Lohns massgebend sind die aktuellen Lohnklassen. Es gibt je eine für den Kindergarten und eine für die Primarstufe sowie drei weitere (Sonderschule, Therapie, Sekundarstufe I). Der Jahreslohn einer vollbeschäftigten Kindergartenlehrperson beträgt zurzeit im Minimum 68 '335 Franken, derjenige einer Primarstufenlehrperson 75 '739 Franken. Die Kindergartenlehrpersonen durchlaufen an der Pädagogischen Hochschule wie gesagt eine gleichwertige Ausbildung. An der PH Schwyz werden die zwei folgenden Ausbildungsgänge angeboten: Kindergarten, Primarschule 1 – 2 und Primarschule 1 – 6. Beide Ausbildungsgänge schliessen mit dem Lehrdiplom «Bachelor of Arts in Primary Education» ab. Gestützt auf diesen Sachverhalt haben viele Kantone eine Lohngleichstellung beschlossen, wie die Regierung ausführt. Im interkantonalen Vergleich (Erhebung 2019) liegt der durchschnittliche Jahreslohn von Kindergartenlehrpersonen bei 73' 957 Franken.
Rund 2 Millionen Mehrkosten
Durch die Lohngleichstellung aller Kindergartenlehrpersonen mit den Primarlehrpersonen sind laut Regierung insbesondere die Gemeinden als Schulträger der Kindergarten- und Primarstufe betroffen. Aktuell sind 269 Kindergartenlehrpersonen im Unterricht tätig. Die Lohnsumme für den Kindergarten wird somit von aktuell 20,7 Mio. auf 22,7 Fr. erhöht. Der Kanton richtet den Schulträgern pro Schulkind einen Pauschalbeitrag aus. Er beträgt pro Schulkind 20 Prozent des ermittelten gewichteten Durchschnittswerts aller Gemeinden. Der Kanton wird demzufolge mit 20 Prozent der höheren Lohnkosten belastet, das heisst mit gut 400 '000 Fr. pro Jahr. Die Zusatzkosten für den Kanton fallen dabei erst ein Jahr nach Einführung der Massnahme an, da der Pauschalbeitrag des Kantons jeweils nachschüssig anhand der Gemeindefinanzstatistik ermittelt wird.