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Kanton
05.02.2021

Gemeinden bekommen Schützenhilfe

Bild: zvg
Die Staatswirtschaftskommission (Stawiko) will dem Kanton die vollständige Übernahme der Kosten für die Ergänzungsleistungen überbinden.

Jetzt schaltet sich die Staatswirtschaftskommission (Stawiko) in die Diskussion ein. Die Teilrevision des Gesetzes über Ergänzungsleistungen sieht vor, dass die Gemeinden neu statt 50 Prozent nur noch 30 Prozent der Kosten tragen sollen. Dagegen wehren sich die Gemeinden. Sie sind der Ansicht, dass der Kanton die vollen Kosten übernehmen soll. Und dieser Ansicht schliesst sich die Stawiko an.

Zusatzbelastung der Gemeinden

Hintergrund des Revisionsvorschlags ist eine Anpassung der Pflegefinanzierungsverordnung. Seit 1. Januar 2021 werden im Kanton Schwyz in Pflegeheimen die ungedeckten Pflegekosten nur noch über die Pflegefinanzierung bezahlt anstatt über die Ergänzungsleistungen. Dies hat eine hohe finanzielle Zusatzbelastung der Gemeinden zur Folge. Für die Korrektur dieser Kostenverschiebung beantragt der Regierungsrat, die Mitfinanzierung der Ergänzungsleistungen durch die Gemeinden von bisher 50 auf neu 30 Prozent zu reduzieren. Damit würden sich die Nettoaufwände der Gemeinden nicht erhöhen.

Antrag auf Streichung der Gemeindebeteiligung

Die Staatswirtschaftskommission hat sich intensiv mit der Vorlage befasst und beantragt die komplette Streichung der Gemeindebeteiligung. Dabei stehen drei Argumente im Zentrum. Erstens wird mit Verweis auf das Äquivalenzprinzip eine Beteiligung der Gemeinden an den Aufwendungen für die Ergänzungsleistungen grundsätzlich hinterfragt. Die Gemeinden hätten keine Möglichkeiten die Höhe der Ergänzungsleistungen zu beeinflussen. Die Bedarfsplanung, die Standards der Pflegeheime sowie auch die maximal verrechenbaren Kosten würden durch den Kanton festgelegt. Zweitens sei der vorgeschlagene Ausgleich zwar aktuell einigermassen angemessen. Im Vergleich zu den Ergänzungsleistungen würden jedoch die Kosten für die Pflegefinanzierung, welche vollständig zu Lasten der Gemeinde gehen, stärker ansteigen. Der Vorschlag der Regierung würde die Gemeinden durch die Dynamik bei der Pflegefinanzierung in Zukunft stärker belasten.

Senkung der Steuerdisparität

Schliesslich führt die Staatswirtschaftskommission noch ein -übergeordnetes finanzpolitisches Ziel ins Feld: die Verkleinerung der innerkantonalen Steuerdisparität. Die Staatswirtschaftskommission hatte bereits mit der Einreichung der Kommissionsmotion zum innerkantonalen Finanzausgleich letzten Herbst dem Kantonsrat beantragt, auch die vertikalen Transferzahlungen im Rahmen des sogenannten «indirekten Finanzausgleichs» zwischen dem Kanton und den Gemeinden zu überprüfen. Dazu gehört die Mitbeteiligung der Gemeinden an der Finanzierung der Ergänzungsleistungen. Mit der Kantonalisierung der Ergänzungsleistungen würden die Kosten nicht mehr pro Kopf den Gemeinden belastet, sondern nach Steuerkraft über die ordentlichen Kantonssteuern. Damit würden die finanzschwächeren Gemeinden stärker entlastet.

Stefan Grüter, Redaktion March24/Höfe24
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