Die Skigebiete im Kanton Schwyz sind seit dem 2. Januar unter Auflagen geöffnet. Dazu zählen eine Begrenzung der Kapazität auf zwei Drittel, ein Alkoholverbot im Skigebiet und die Schliessung der Snow- und Funparks. Restaurants und Bars sind geschlossen. Verpflegung darf als Take-away angeboten werden, wobei Sitzgelegenheiten auch im Freien bisher untersagt waren.
Verpflegung auf Terrassen möglich
Angesichts der leichten Entspannung der epidemiologischen Lage und in Angleichung an die Regelung in Skigebieten anderer Kantone hat der Regierungsrat gezielte Lockerungen für die Skigebiete im Kanton Schwyz beschlossen. Ab Freitag, 5. Februar, darf die Pistenverpflegung der Take-away Betriebe unter neuen Auflagen eingenommen werden.
Es gelten: Auf Terrassen im Aussenbereich dürfen Sitzgelegenheiten an Tischen angeboten werden; pro Tisch dürfen maximal vier Personen sitzen (Ausnahme: Eltern mit eigenen Kindern); ein Abstand von 1,5 Meter zwischen den Tischen; die Maskentragepflicht bis zum Absitzen am Tisch; und die Überwachung dieser Massnahmen durch das Betriebspersonal. Das Alkoholverbot bleibt weiterhin in Kraft.
Ebenfalls ab Freitag dürfen Snow- und Funparks geöffnet werden, und die Vermietung von Sportartikeln ist auch am Sonntag wieder möglich. Entsprechende Schutzkonzepte sind auf jeden Fall konsequent einzuhalten.
Diese neuen Regelungen gelten auf Zusehen hin. Sie können widerrufen werden.
Eigenverantwortung wahrnehmen
Unter www.sz.ch/corona-massnahmen gelangt man auf die Website zu den kantonalen «Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie». Die Massnahmen des Bundes sind unter www.bag-coronavirus.chersichtlich.