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Kanton
03.02.2021

Mittel für Härtefälle werden erhöht

Bild: leaderdigital.ch
Am 13. Januar lockerte der Bundesrat die Bedingungen für eine Härtefallunterstützung und erhöhte gleichzeitig die zur Verfügung stehenden Mittel. Die Schwyzer Staatswirtschaftskommission beantragt eine weitere Ausgabenbewilligung im Umfang von knapp 3,9 Mio. Franken.

Der Bundesrat gab die für die Härtefälle bereitgestellten Bundesgelder etappenweise frei. So konnte an der Kantonsratssitzung vom 16. Dezember die kantonale Beteiligung an den ersten beiden Tranchen über insgesamt 1,0 Milliarden Franken beschlossen werden.

Total 27 Mio. für Schwyzer Unternehmen

Am 18. Dezember wurde ein weiterer Teil in der Höhe von 750 Mio. Franken festgelegt, an welchem sich die Kantone mit 33 Prozent zu beteiligen haben. Um an diesen zusätzlich Mitteln partizipieren zu können, unterstützt die Staatswirtschaftskommission eine weitere Ausgabenbewilligung im Umfang von knapp 3.9 Mio. Franken.

Mit den damit zusätzlich ausgelösten Bundesgeldern umfasst das «Unterstützungspaket 2021 zu Gunsten der Schwyzer Wirtschaft» 11,7 Mio. Franken. Damit würden per Ende Februar insgesamt rund 27 Mio. Franken für nicht rückzahlbare Härtefallbeiträge zugunsten stark betroffener Schwyzer Unternehmen zur Verfügung stehen.

Redaktion March24 und Höfe24
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