Was die drei SP-Kantonsräte Carmen Muffler (Pfäffikon), Jonathan Prelicz (Goldau) und Andreas Marty (Einsiedeln/Arth) in einer Interpellation vermuteten, bestätigt sich. Der Kanton Schwyz ist in Sachen Einbürgerungen zurückhaltend. Die Interpellanten forderten eine Optimierung des Einbürgerungsverfahrens. Mit umfangreichem Zahlenmaterial legt die Regierung die Resultate der Einbürgerungsverfahren in den vergangenen Jahren offen.
Ablehnungsquote und Einbürgerungsquote
Zwei Vergleichszahlen stehen dabei im Mittelpunkt: die Ablehnungsquote und die Einbürgerungsquote. Die Ablehnungsquote ist der Anteil der abgelehnten Einbürgerungsgesuche im Verhältnis zu den eingereichten. Der Kanton Schwyz weist eine Ablehnungsquote von 3,13 Prozent (2016), 8,24 Prozent (2017) und 3,28 Prozent (2018) aus. In diesem Zeitraum seien lediglich in den bevölkerungsreichen Gemeinden Schwyz, Arth, Ingenbohl und Freienbach Gesuche um Erteilung des Gemeindebürgerrechts abgelehnt worden, und zwar durch die Einbürgerungsbehörden, so die Regierung. Vor dem Hintergrund dieser Zahlen sieht sie keinen Handlungsbedarf.
Bei der Einbürgerungsquote wird das Verhältnis der jährlich durchgeführten Einbürgerungen zur ausländischen Wohnbevölkerung ermittelt. Dazu schreibt die Regierung: «Für die Jahre 2011 bis 2017 wurde für den Kanton Schwyz eine standardisierte Einbürgerungsquote von 1,15 Prozent errechnet. Für die Schweiz beträgt diese für den gleichen Zeitraum 1,91 Prozent. Zum Vergleich weisen die Zentralschweizer Kantone und die anderen Nachbarkantone die folgenden Zahlen auf: Luzern 2,13 Prozent, Uri 1,52 Prozent, Obwalden 1,58 Prozent, Nidwalden 1,15 Prozent, Zug 1,77 Prozent, Glarus 0,59 Prozent, St. Gallen 1,23 Prozent und Zürich 2,58 Prozent.
Bei der Annahme des revidierten kantonalen Einbürgerungsgesetzes im Jahr 2011 habe sich der Schwyzer Souverän mit 69,6 Prozent Ja-Anteil «für eine strenge kantonale Bürgerrechtsgesetzgebung ausgesprochen». Dies sei «mitunter eine Erklärung, weshalb die standardisierte Einbürgerungsquote für den Kanton Schwyz unter dem Wert für die Schweiz liegt. Das kantonale Bürgerrechtsgesetz entspricht jedoch den Vorgaben des Bundesrechts», so der Regierungsrat, der keinen «Handlungsbedarf sieht».