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Kanton
20.01.2021

Rasche Unterstützung für Härtefälle

Bild: zvg
Die kantonale Umsetzung der angepassten Härtefallunterstützung könnte 27 Millionen Franken auslösen.

Am 13. Januar beschloss der Bundesrat, die bisherige Schliessung der Restaurants und weiterer Einrichtungen bis Ende Februar zu verlängern. Zudem müssen seit Montag auch die Geschäfte für Güter des nicht-täglichen Bedarfs geschlossen bleiben. Gleichzeitig lockerte der Bundesrat die Bedingungen, die ein Unternehmen erfüllen muss, um Härtefallunterstützung zu erhalten. Jetzt sind nun auch die neuen Antragsformulare online verfügbar. Erste Teilzahlungen von nicht rückzahlbaren Beiträgen erfolgen zeitnah.

Neu gelten Betriebe, die seit dem 1. November insgesamt während mindestens 40 Kalendertagen behördlich geschlossen wurden, ohne Nachweis eines Umsatzrückgangs als Härtefall. Diese Verordnungsänderung erlaubt es, dass zusätzliche Unternehmen finanziell unterstützt werden können. Des Weiteren können Unternehmen, die in den Monaten Januar 2021 bis Juni 2021 im Zusammenhang mit behördlich angeordneten Massnahmen Umsatzrückgänge von über 40 Prozent erleiden, neu als Bemessungsgrundlage den Umsatz der letzten zwölf Monate anstelle des Jahresumsatzes 2020 verwenden.

Kanton Schwyz zieht nach

Zwischenzeitlich hat das kantonale Volkswirtschaftsdepartement sämtliche Prozesse überarbeitet und angepasst. Dadurch können  zusätzliche Schwyzer Unternehmen vereinfacht Unterstützungsleistungen beantragen. Auf www.sz.ch/haertefall sind das neue Antragsformular sowie aktualisierte Informationen zu finden.

Neu können Gesuche auch nach dem 31. Januar eingereicht werden. Bereits eingereichte Gesuche behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht erneut eingereicht werden.

Die Schwyzer Lösung ermöglicht es, den besonders stark betroffenen Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von über 50'000 Franken schnell und einfach nicht rückzahlbare Beiträge im Sinne der Bundeslösung gewähren zu können. Die Härtefallunterstützung erfolgt abgestuft nach Dauer der behördlich angeordneten Schliessung. Jene Betriebe, welche bereits ab dem 22. Dezember schliessen mussten, erhalten maximal 15 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes der Jahre 2018 und 2019. Jene mit Schliessungsdatum 18. Januar maximal zehn Prozent.

Bei Firmen mit einem Umsatzausfall von über 40 Prozent in den vergangenen zwölf Monaten beträgt die Härtefallunterstützung maximal 15 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes der Jahre 2018 und 2019. Der Maximalbetrag je Unternehmen liegt in allen Fällen bei 500' 000 Franken, aber maximal 120 Prozent der Fixkosten des Jahres 2020.

Rasche erste Teilzahlungen

Da die Anzahl Anträge sowie deren Volumen derzeit schwer abschätzbar sind, wird die Härtefallunterstützung in Teilzahlungen ausgerichtet. Eine erste Teilzahlung im Umfang von 50 Prozent wird innerhalb von rund zwei Wochen nach Vorliegen der vollständig und korrekt eingereichten Antragsunterlagen ausbezahlt. Eine zweite Teilzahlung erfolgt nach der Kantonsratssitzung vom 24. Februar, die Schlusszahlung diesen Sommer. Die Höhe der zweiten Teilzahlung respektive der Schlusszahlung wird zu gegebener Zeit festgelegt.

Um an den vom Bundesrat zusätzlich gesprochenen 750 Mio. Fr. partizipieren zu können, bereitet der Regierungsrat für die Kantonsratssitzung vom 24. Februar eine weitere Aus-gabenbewilligung im Umfang von knapp 3,9 Mio. Fr. vor. Mit den damit rund 7,8 Mio. Fr. ausgelösten Bundesgelder umfasst das «Unterstützungspaket 2021 zugunsten der Schwyzer Wirtschaft» rund 11,7 Mio. Franken.

Vorbehältlich der Zustimmung des Schwyzer Kantonsrates würden damit Ende Februar insgesamt rund 27 Mio. Fr. für nicht rückzahlbare Härtefallbeiträge zugunsten stark betroffener Schwyzer Unternehmen zur Verfügung stehen. 

Redaktion March24 und Höfe24
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