Wo sonst ein silbrig gegossenes Männchen mit rotem Hut steht, ragt nun ein Schneeberg aus dem Boden. Wo das «Männchen» steht, lässt sich nur noch erahnen. Die Schneemasse – selbst wenn sie noch mit Salz angereichert ist – wird ihm zwar nicht schaden. Aber es verbirgt sich eine andere Gefahr hinter zugeschneiten oder dick eingepflügten Hydranten. Denn die Tanklöschfahrzeuge der Feuerwehren führen nur eine begrenzte Menge an Wasser mit sich und sind im Ernstfall auf diese Wasseranschlüsse angewiesen.
Sache der Gemeinden
Deshalb stellt sich natürlich die Frage: Wer ist überhaupt zuständig für das Freischaufeln der Hydranten? Ist es die Feuerwehr? Oder sind es die Bezirke, Gemeinden, Wasserversorgungen oder die Grundstückbesitzer? Der kantonale Feuerwehrinspektor Urs Schönbächler erklärt, dass das Hydrantennetz wie zum Beispiel auch das Trinkwasser Teil der Wasserversorgung ist. Die Erstellung und der Unterhalt sind somit Sache des Bezirks oder der Gemeinde – natürlich in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Wasserversorgung. Deshalb sei es «grundsätzlich nicht die Aufgabe einer Privatperson für den lückenlosen Betrieb und Unterhalt der Hydranten zu sorgen. Somit muss er diesen auch nicht freischaufeln», hält Schönbächler fest. Die Gemeinden und die Feuerwehren seien aber sicher sehr froh, wenn die Hydranten auch von Privatpersonen vom Schnee befreit werden, denn nur so könne ein schneller Einsatz der Feuerwehr gewährleistet werden.