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Kanton
04.01.2021

Das erste Ski-Wochenende genutzt

Bild: pp
Überraschend gab der Regierungsrat am letzten Donnerstag grünes Licht: Am Samstag durften die Wintersportgebiete im Kanton Schwyz ihre Anlagen wieder öffnen. Anlagenbetreiber wie Wintersportler freuts.

Es war ein Hüst und Hot: Anfang vergangener Woche teilte die Staatskanzlei mit, dass die Schwyzer Wintersportgebiete bis zum 8. Januar geschlossen bleiben müssten. Auch nach einer Krisensitzung  mit Betreibern von Wintersportanlagen blieb der Regierungsrat hart: Sesselbahnen und Skilifte müssen stillstehen. Dann an Silvester die Kehrtwendung: Ab dem 2. Januar dürfen die Wintersportgebiete ihren Betrieb wieder aufnehmen. Da praktisch alle Skigebiete in der Zentralschweiz und in den umliegenden Kantonen öffnen, könne eine Insellösung vermieden werden, so die Begründung des Regierungsrates. Wintersportlerinnen und -sportler würden dadurch nicht in
andere Kantone ausweichen.

Ansturm hielt sich in Grenzen

Die Wetterlage am ersten Wochenende im Jahr 2021 bewirkte, dass sich die Wintersportlerinnen und -sportler nicht in Scharen in die Berge aufmachten. «Der Ansturm hielt sich in Grenzen», sagte Urs Keller, Geschäftsführer der Ferien- und Sportzentrum Hoch-Ybrig AG. Der Nebel im Unterland hielt wohl die eine oder den anderen ab, ins Ybrig zu fahren. Wer es aber wagte, wurde – über dem Nebel – mit traumhaften Verhältnissen belohnt. Am Samstag zählte das Hoch-Ybrig rund 2800 Skifahrerinnen und Snowboarder. «Sie hatten ihre helle Freude, wieder im Schnee zu sein», sagte ein sichtlich erfreuter Keller. Gestern Sonntag lag der Hochnebel noch höher, so wurden nur rund 1300 Wintersportler gezählt.

Der Regierungsrat hat am Donnerstag die Auflagen für die Erteilung der Betriebsbewilligung nochmals verschärft. Zusätzlich zu den geltenden Schutzkonzepten wird die Kapazität auf zwei Drittel begrenzt. Diese wird auf der Basis der besten 15 Tage der vergangenen Jahre ermittelt. Für das Hoch-Ybrig bedeutet das eine maximale Anzahl von 4000 Wintersportlern pro Tag. Wie wird das sichergestellt? Gezählt werden die Erstzutritte in der Weglosen und in der Laucheren, wie Urs Keller ausführte. «Wer nach einer Talabfahrt wieder hochfährt, wird nicht neu erfasst.»

In den Skigebieten besteht ein Alkoholverbot, wie die Staatskanzlei mitteilte. Restaurants und Bars dürfen weiterhin nicht öffnen. Geschlossen sind auch die Snow- und Funparks. Zudem werde in den Skigebieten eine Präventionskampagne lanciert, die zu vorsichtigem Fahren aufruft, so die Staatskanzlei.

Hans-Ruedi Rüegsegger, Redaktion March24 & Höfe 24
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