In einer Vernehmlassung haben die 37 Kirchgemeinden das Anliegen grossmehrheitlich unterstützt. Am 23. Oktober hat der Kantonskirchenrat dann die Einführung einstimmig beschlossen. Dagegen ist jedoch das Referendum ergriffen worden. Dieses ist von SVP-Kantonsrat Bernhard Diethelm, Vorderthal, initiiert worden.
Der Kirchenrat hat das Referendum einstimmig, mit einer Enthaltung, unterstützt. In der Vernehmlassung zur Vorlage hat sich der Kirchenrat Wägital jedoch gar nicht geäussert.
«Grösster Teil der Wahl fällt ja in den Kirchgemeinden an»
Diethelm ist der Meinung, dass mit der Einführung des Ausländerstimmrechts «übers Ziel hinausgeschossen wird». Der grösste Teil der Wahl- und Abstimmungsentscheide falle ja in den Kirchgemeinden an und nicht in der Kantonalkirche. Trotzdem soll den Kirchgemeinden das Ausländerstimmrecht aufgezwungen werden. Das Komitee sei der Meinung, dass wie auf der staatspolitischen Ebene erst mitstimmen dürfe, «wer die Integration mit Erhalt der Staatsbürgerschaft erfolgreich abgeschlossen hat».
Abstimmung wird ziemlich teuer
Für die Organisation der Abstimmung sind die Kantonalkirche und die 37 katholischen Kirchgemeinden zuständig. Dies wird erhebliche Kosten verursachen. Kantonalsekretär Linus Bruhin hat es durchgerechnet und kommt total auf etwa 200'000 Franken. Vor allem verursacht durch die Herstellung und den Versand der Abstimmungsunterlagen an die rund 65'000 Stimmberechtigten, die Durchführung der Abstimmung und die Kosten der Wahlbüros.
Der neu gewählte Präsident des kantonalen Kirchenvorstands, Lorenz Bösch, Ingenbohl, sieht die Situation pragmatisch. Diethelm habe ein grundsätzliches politisches Recht ausgeübt, jetzt sei es am Stimmbürger, über die Frage zu entscheiden. Aus der Sicht der Kantonalkirche gebe es jedoch «sehr wichtige Gründe», welche für die Einführung sprechen würden. Unter anderem, «dass in der Kirche die Getauften alle gleich sind».
Dass das Stimmrecht nicht nur auf die Kantonalkirche beschränkt werden und auch in den Kirchgemeinden gelten soll, habe auch rein praktische Gründe. «Wir wollen keinen Flickenteppich im Kanton.»
Probleme sind bereits sichtbar
Sollte die Einführung des Ausländerstimmrechts abgelehnt werden, sehen die Behörden der Kantonalkirche einige Probleme auftauchen. Vom Image-Schaden will man gar nicht reden, von personellen und fiskalischen Sorgen schon. Es könnten zum Beispiel weiterhin keine ausländischen Katholiken in Behörden von Kirchgemeinden gewählt werden, obschon es dort immer mehr Mühe mache, genügend Personal zu finden.
Etliche Seelsorger mit ausländischem Bürgerrecht sind bereits im Kanton tätig, könnten aber weiterhin gar nicht in einen Kirchenrat gewählt werden. Sie müssten sich mit dem Status eines Beisitzers begnügen. Längerfristig, so fürchtet man, könnte dies die Besetzung von Pfarrstellen noch mehr erschweren. Auch könnte es in den Kirchgemeinden schwieriger werden, ausländische Arbeitskräfte anzustellen.