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Kanton
22.12.2020
22.12.2020 10:23 Uhr

Ist die Ausschreibungspause gesetzeswidrig?

Bild: pp
Der Reichenburger Kantonsrat Roger Brändli (CVP) fragt die Schwyzer Regierung betreffend der Zulässigkeit des Stopps von Baugesuch-Ausschreibungen im Dezember in gewissen Teilen des Kantons an.

In zwei November-Amtsblättern verkündete der Bezirksrat Küssnacht, dass in diesem Jahr Baugesuche während rund sechs Wochen nicht ausgeschrieben werden. Und zwar lautete der späteste Einreichungstermin 24. November, die früheste Publikation wäre dann am 8. Januar. Die Publikation von Baugesuchen während der Weihnachtszeit führe häufig dazu, dass Betroffene von ihren Einsprachemöglichkeiten nicht – oder nur unter erschwerten Bedingungen – Gebrauch machen könnten. Mit der gleichen Begründung zog auch der Bezirk Einsiedeln nach und informierte im Amtsblatt vom 27. November, dass im Bezirk Einsiedeln im Dezember die Baugesuche ebenfalls nicht ausgeschrieben werden. «Es dürfte sich bei diesen ‹Ausschreibungsverboten› um ein Novum handeln», so der Reichenburger CVP-Kantonsrat Roger Brändli.

Bereits hätten auch andere Bauverwaltungen am «Ausschreibungsverbot » gefallen gefunden und überlegen sich, im nächsten Jahr die Ausschreibung der Baugesuche im Dezember ebenfalls zu verweigern.

Keine Bauferien vorgesehen

«Der Gesetzgeber hat nicht vorgesehen, dass Baugesuche im Dezember nicht ausgeschrieben werden müssen. » Im Gegenteil sei es sogar so geregelt, dass die Bewilligungsbehörde und die kantonalen Amtsstellen für eine beförderliche und koordinierte Behandlung der Baugesuche zu sorgenhaben und ein Baugesuch in der Regel innert zwei Monaten nach Einreichung zu entscheiden ist.

Zudem hat es der Gesetzgeber wiederholt ausdrücklich abgelehnt – zuletzt bei der Beratung des Justizgesetzes –, dass der Fristenstillstand über Weihnachten/Neujahr (sogenannte Gerichtsferien) auch für Bausachen gilt.

«Die Weigerung der Bezirke Küssnacht und Einsiedeln, im Dezember keine Baugesuche auszuschreiben, ist meines Erachtens klar gesetzeswidrig und eine temporäre Rechtsverweigerung », schreibt Brändli in der Kleinen Anfrage. Es sei die Pflicht der Behörden, Einsprachemöglichkeiten auch über die Festtage zu gewährleisten. Brändli fragt deshalb die Regierung, ob der von den Bezirken Küssnacht und Einsiedeln verhängte Ausschreibungsstopp im Dezember gesetzesmässig sei und was der Regierungsrat unternehme, damit Baugesuche auch im Dezember wieder kantonsweit publiziert werden können.

Patrizia Baumgartner Redaktion March24 und Höfe24
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