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16.12.2020
16.12.2020 15:30 Uhr

Firma ergaunert zu hohen Coronakredit

Bild: Shutterstock
Ein Mann erhält für seine Firma einen Coronakredit über 150 000 Franken. Nun wird er verurteilt.

Die Versuchung war wohl zu gross. Der Bund versprach Firmen unbürokratische Hilfe. Das hat sich ein Mann zunutze gemacht, der in der Region ein Geschäft betreibt. Er füllte ein Gesuch aus, machte darin jedoch falsche Angaben bezüglich der Höhe des Umsatzerlöses seines Betriebs. Gemäss einem Strafbefehl der St. Galler Staatsanwaltschaft setzte er einen höheren Betrag ein und erhielt so prompt 150 000 Franken. Hätte er wahrheitsgetreue Angaben gemacht, wäre er «nur» zu einem Kredit von rund 115 000 Franken berechtigt gewesen.

Die Prognose des Beschuldigten habe auf den klaren Regelungen in der Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung beruht. Dort sei festgehalten, dass aufgrund der blossen Tatsachener­klärung der Kreditnehmer formlos eine ein­malige Solidarbürgschaft für Bank­kredite gewährt würde. Weiter wird im Strafbefehl die Verordnung wie folgt erläutert: «Die Bank hat keine Pflicht, die vertragskonforme Verwendung zu prüfen.» Also nicht nur die Angaben über die Höhe des Umsatzerlöses, welche der Beschuldigte nicht wahrheitsgetreu ausfüllte, um einen höheren Kredit zu erhalten. Auch bezüglich der Verwendung ist gemäss Verordnung keine Kontrolle vorge­sehen, heisst es im Strafbefehl.

So kam es, dass der Beschuldigte einen Teil des Geldes nicht für finanzielle Engpässe seiner Firma ­einsetzte. Stattdessen beglich er mit einem Teil des Kredites Steuerschulden seiner Mutter. Die Behörden schauten genauer hin und kamen dem Kreditbetrüger auf die Schliche. Er wurde verzeigt.

Nun wurde der Beschuldigte per Strafbefehl wegen Betrugs und Urkundenfälschung verurteilt. Die Richter machten strafmindernde Gründe aus. Etwa, dass er den teilweise unrechtmässigen Kredit nicht für die Befriedigung eigener finanzieller Interessen verwendete. Und auch, dass er freiwillig einer Rücküberweisung beschlagnahmter Gelder in der Höhe von 20 000 Franken zugestimmt habe.

Die Geldstrafe in der Höhe von 12 600 Franken wird auf zwei Jahre ­Bewährung ausgesetzt. Bleiben noch Busse und Gebühren von rund 3200 Franken. Die Forderung der Privatklägerschaft, der Bürgschaftsorganisation, in Höhe von 150 000 Fr. wird auf den Zivilweg verwiesen.

Urs Schnider, Linth-Zeitung
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