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Kanton
15.12.2020

Regierungsrat passt Massnahmen an

Religiöse Feiern mit bis zu 50 Personen werden vom Schwyzer Regierungsrat erlaubt.
Religiöse Feiern mit bis zu 50 Personen werden vom Schwyzer Regierungsrat erlaubt. Bild: Linth24
Der Schwyzer Regierungsrat hat beschlossen, dass bei den Veranstaltungen nur noch die Bestimmungen des Bundes gelten. An seinen strengeren Massnahmen am Arbeitsplatz und an den Schulen hält er fest.

Der Regierungsrat hebt die kantonalen Corona-Bestimmungen zu Veranstaltungen auf. Wie die Staatskanzlei in einer Medienmitteilung schreibt, seien in diesem Bereich nur noch die Massnahmen des Bundes massgebend. Das heisst, dass ab Mittwoch Veranstaltungen grundsätzlich verboten sind, Ausnahmen wie religiöse Feiern mit bis zu 50 Personen aber möglich sind. Bisher galt im Kanton Schwyz eine Beschränkung für Veranstaltungen auf 30 Personen.

Die Regierung geht in zwei Bereichen nach wie vor weiter als der Bund. So gilt am Arbeitsplatz nach wie vor eine strenge Maskenpflicht, ausser es wird in Einzelbüros gearbeitet. Der Bund schreibt hier bloss eine Maskenpflicht vor, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.

Des Weiteren gilt im Kanton Schwyz nach wie vor eine Maskenpflicht an der Sekundarstufe I und II, während der Bund bloss eine Pflicht für die zweite Sekundarstufe vorschreibt.

Besorgnis über jüngste Vorfälle

Wie es in der Medienmitteilung weiter heisst, ist der Regierungsrat besorgt darüber, dass immer mehr Vorfälle bekannt werden, bei denen Corona-Massnahmen missachtet wurden. Die Regierung missbilligt das Verhalten der Personen, weil die epidemiologische Lage nach wie vor besorgniserregend sei. Deshalb appeliert sie auch nochmals an die Bevölkerung, die Massnahmen unbedingt einzuhalten.

Lars Morger, Redaktion March24 & Höfe24