Home Region Sport Agenda Schweiz/Ausland Magazin
Region
16.12.2020
06.05.2022 15:34 Uhr

Doch noch 13. Monatslöhne für Sempione-Mitarbeitende?

Im Konkursverfahren der Sempione Fashion AG – der Charles-Vögele-Nachfolgerin – soll im ersten Halbjahr 2021 der Kollokationsplan vorliegen. (Bild: Keystone)
Im Konkursverfahren der Sempione Fashion AG – der Charles-Vögele-Nachfolgerin – soll im ersten Halbjahr 2021 der Kollokationsplan vorliegen. (Bild: Keystone) Bild: Keystone
Der Schuldenberg der Vögele-Nachfolgerin pendelt sich bei 240 Millionen Franken ein.

Noch ist die Abwicklung des Konkurses der Sempione Fashion AG in vollem Gange. Zur Erinnerung: Im August 2018 ­eröffnete das Konkursamt Höfe den Konkurs über die Sempione Fashion AG, die unter der Marke OVS die ehemaligen Charles-Vögele-Läden geführt hatte. Einen Monat später fiel für die Gläubiger der offizielle Startschuss für die Anmeldung von Forderungen. In dieser Zeit wurde auch die Holenstein Brusa Ltd. in Zürich als ausseramtliche Konkursverwalterin eingesetzt – das Konkursamt Höfe war aufgrund der Grösse des Verfahrens an seine Kapazitätsgrenzen gestossen. Mindestens einmal jährlich informiert die Holenstein Bruso Ltd. die Gläubiger über den Stand des Konkursverfahrens.

Per 30. September 2020 umfasst das bereinigte Verzeichnis der Forderungen den Totalbetrag von 239,3 Mio. Franken. Darunter fallen 16 pfandgesicherte Forderungen im Gesamtbetrag von 118,6 Mio. Franken. 908 Erstklassforderungen machen einen Betrag von 24,9 Mio. Fr. aus. Zweitklassforderungen liegen 11 auf dem Tisch, und zwar über total 1,6 Mio. Franken, und neben den pfandgesicherten Forderungen machen die Drittklassforderungen (497) mit total 94,2 Mio. Fr. den grössten Betrag aus.

13. Monatslöhne für Mitarbeitende

Für den Zeitraum der Nachlassstundung vom 31. Mai 2018 bis zur Konkurseröffnung vom 2. August 2018 wurden die 13. Monatslöhne der betroffenen Mitarbeitenden als Masseverbindlichkeiten eingestuft. Masseverbindlichkeiten sind Ausgaben, die Vorrang haben und in voller Höhe aus der Vermögensmasse ­bedient werden. Die betreffenden Mitarbeitenden haben im September ­dieses Jahres «ein blaues Formular ­erhalten, aus welchem der jeweilige, konkret-individuelle Betrag der ­Anerkennung als Masseverbindlichkeit entnommen werden kann», heisst es im Rundschreiben. Die Auszahlungen der Beträge erfolge laufend nach Erhalt der unterzeichneten Formulare, wobei es bei Mitarbeitenden, die der Quellensteuer unterliegen, zu Verzögerungen kommen könne.

Stefan Grüter, Redaktion March24 & Höfe24
Demnächst