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Kanton
08.12.2020

Wer ist verantwortlich für illegale Seegrundentsorgung?

Um den Kursschiffen der SGV die Ein- und Ausfahrt in den verschlammten Föhnhafen in Brunnen zu gewährleisten, wurden insgesamt 6'000 Kubikmeter kontaminiertes Seegrundmaterial vom Hafen über die Hafenkante in tiefe Seelagen geschoben.
Um den Kursschiffen der SGV die Ein- und Ausfahrt in den verschlammten Föhnhafen in Brunnen zu gewährleisten, wurden insgesamt 6'000 Kubikmeter kontaminiertes Seegrundmaterial vom Hafen über die Hafenkante in tiefe Seelagen geschoben. Bild: Leserbild
Ex-Regierungsrat Othmar Reichmuth und Ex-Schiffsinspektor beschuldigen sich vor Gericht gegenseitig.

Im Frühjahr 2014 wurden vom Föhnhafen Brunnen rund 6'000 Kubikmeter mit Giftstoffen belastetes Seegrundmaterial illegal über die Hafenkante in tiefe Seelagen entsorgt. Wer für diese widerrechtliche Aktion die Verantwortung zu tragen hat, muss nun das Schwyzer Bezirksgericht beurteilen. Als Beschuldigte vor die Bezirksrichter treten mussten am Montag der damalige Regierungsrat und Baudirektor und heute CVP-Ständerat Othmar Reichmuth sowie der damalige und später entlassene Schiffsinspektor. 

Als dringliche Sofortmassnahme anders geplant

Nachdem sich Kanton, Gemeinde und SGV über diverse Zuständigkeitsfragen nicht einig gewesen seien, habe man an einer gemeinsamen Sitzung beschlossen, als dringliche Sofortmassnahme das Material im Föhnhafen zu verschieben, um einen Fahrstreifen für die Dampfschiffe zu schaffen, erklärte der ehemalige Baudirektor vor Gericht. Dieses Vorgehen sei im Departement juristisch abgeklärt worden.

Den Auftrag zur Ausführung erteilte Reichmuth schriftlich dem zuständigen Schiffsinspektorat. Aus einem Mail des Schiffsinspektors wenige Wochen später habe er erfahren, dass das Material über die Hafenkante entsorgt wurde. Das habe ihn vor vollendete Tatsachen gestellt, sagte Reichmuth. Sein Verteidiger forderte für ihn einen Freispruch.

Auftrag für Entsorgung mündlich erteilt?

Der Verteidiger des Schiffsinspektors, der frühere CVP-Ständerat Bruno Frick, forderte für seinen Mandanten einen Freispruch, da dieser gegen seinen Willen auf Anordnung des Baudirektors gehandelt habe. Vor Gericht erklärte der Schiffsinspektor, der Auftrag für die Entsorgung über die Hafenkante sei ihm vom Baudirektor unter vier Augen mündlich erteilt worden. Der Kanton habe nämlich kein Geld für eine korrekte Entsorgung, habe Reichmuth gesagt.

Als Beweis dafür verwies er auf sein Mail an Reichmuth, worin er festhielt, «die von Dir angeordnete Seegrundentsorgung» habe erfolgreich abgeschlossen werden können. Reichmuth habe ihm in seiner Mail-Antwort für «die pragmatische Seegrundentsorgung, für die ich selbstverständlich die Verantwortung übernehme», gedankt.

Reichmuth widersprach dieser Darstellung vehement. Auch der Staatsanwalt glaubte der vom Schiffsinspektor vorgelegten Variante nicht. Dennoch habe sich Reichmuth strafbar gemacht, denn auch die ursprünglich geplante Zwischendeponie im Hafen wäre widerrechtlich gewesen.

Das Urteil des Bezirksgerichts Schwyz wird am Freitag mündlich eröffnet.

Ruggero Vercellone, bdU