Das Bundesverwaltungsgericht hat im Beschwerdeverfahren von Umweltverbänden gegen die Plangenehmigungsverfügung für den Bau der Neuen Axenstrasse die aufschiebende Wirkung teilweise entzogen. Damit können Vorbereitungsarbeiten für den Bau der Galerie Gumpisch inklusive Hilfsbrücke und Baustromversorgung sowie für Ersatzbiotope in Ingenbohl konkret geplant und in Angriff genommen werden, bevor das Gericht in der Hauptsache über die Plangenehmigungsverfügung entscheiden wird.
Als Erstes wird im Bereich Gumpisch die Schutzgalerie gebaut, um eine dauerhaft sichere Verbindung zwischen den Kantonen Schwyz und Uri zu gewährleisten. Dies aufgrund wiederholter Steinschläge in dem Bereich.
Nach geologischen Abklärungen können die weiteren Bauarbeiten gemäss Bauprogramm ausgeschrieben werden. Ebenfalls ausgenommen von der aufschiebenden Wirkung sind die Hilfsbrücke für die Umfahrung während der Bauzeit der Galerie Gumpisch und die Installation der Baustromversorgung; mit diesen Arbeiten kann im Herbst 2021 begonnen werden.
Umsiedlung von Amphibien
Im Bereich des geplanten Portals des Morschacher Tunnels in Ingenbohl befinden sich Laichgebiete von Amphibien. Diese Laichgebiete werden in neue Biotope verlegt, die in Zusammenarbeit mit Landschafts- und Umweltplanern entworfen wurden. Die Bauarbeiten für diese Ersatzbiotope beginnen Mitte November und dauern bis im Frühjahr. Anschliessend kann der Portalbereich Ingenbohl für die Tunnelbauarbeiten vorbereitet werden.