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Kanton
12.12.2019

Föhnhafen Brunnen: Othmar Reichmuth angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Innerschwyz hat die Strafuntersuchung im Zusammenhang mit der Freilegung des Föhnhafens in Brunnen abgeschlossen. Sie erhebt Anklage gegen Regierungsrat Othmar Reichmuth und den ehemaligen Schiffsinspektor. Die beiden sollen das Gewässerschutzgesetz, das Umweltschutzgesetz sowie das Planungs- und Baugesetz verletzt haben. Hinweise auf eine missbräuchliche Amtsausführung ergaben sich keine.

 

Im April 2014 veranlasste das Baudepartement des Kantons Schwyz eine Seegrund-aushebung im Föhnhafen Brunnen, um sicherzustellen, dass dieser weiterhin von den Kursschiffen der Schifffahrtsgesellschaft Vierwaldstättersee angefahren werden kann. Dafür wurden mehrere Tausend Kubikmeter Material über die Hafenkante in grössere Tiefen des Sees verschoben. Die Staatsanwaltschaft hat diesbezüglich umfangreiche Abklärungen vorgenommen. Sie hat zahlreiche Personen einvernommen, Auskünfte eingeholt und Akten gesichtet. 

Aufgrund der Abklärungen kommt die Staatsanwaltschaft Innerschwyz zum Schluss, dass die Seegrundaushebung bewilligungspflichtig gewesen wäre und das verschobene Material einer Deponie hätte zugeführt werden müssen. Sie erhebt daher gegen den Vorsteher des Baudepartements, Regierungsrat Othmar Reichmuth, und den ehemaligen Schiffsinspektor Anklage beim Bezirksgericht Schwyz. Dies wegen Widerhandlungen gegen das Gewässerschutz-, Umweltschutz- sowie Planungs- und Baugesetz. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Gerichtsurteils gilt die Unschuldsvermutung. 

Die Strafuntersuchung ergab keine Hinweise auf eine missbräuchliche Amtsausführung durch Regierungsrat Othmar Reichmuth. Auch bei der Verbuchung der Kosten der Seegrundaushebung konnten keine Unstimmigkeiten ausgemacht werden. Entsprechend stellte die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren in Bezug auf den Vorwurf der Urkundenfälschung ein. 

red
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