Aufgrund der in Powerbanks verbauten Lithium-Batterien kann bei Fehlfunktionen ein Brand ausgelöst werden. Edelweiss und Swiss, die zur Lufthansa Group gehören, führen deshalb zur Sicherheit der Passagiere und der Besatzung an Bord neue Regeln ein, wie die beiden Unternehmen gestern mitteilten
Powerbanks nicht im Gepäckfach
Powerbanks dürfen nicht im Gepäckfach verstaut werden. Erlaubt sind sie im Handgepäck unter dem Sitz, in der Sitztasche oder am Körper. Ausserdem ist das Laden mittels Powerbank an Bord nicht mehr gestattet. Für Powerbanks mit einer Leistung zwischen 100 und maximal 160 Wattstunden ist für die Mitnahme zudem eine Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich. Entsprechendes gilt für elektronische Zigaretten.