Sobald sich Eis auf Gewässern bildet, zieht es viele Menschen aufs vermeintlich sichere Parkett. Doch der Schein trügt: Ist das Eis nicht genügend tragfähig, droht akute Lebensgefahr. Deshalb werden Eisflächen von den Behörden geprüft und nur bei ausreichender Stabilität freigegeben.
Einschätzungen trügerisch
Die Kantonspolizei Zürich betont, dass eine eigene Einschätzung trügerisch sein kann. Wer eine nicht freigegebene Eisfläche betritt, setzt sich einem hohen Risiko aus. Zuständig für Freigaben oder Sperrungen sind jeweils die anliegenden Gemeinden. Dies gilt auch im Kanton Schwyz, wo die Gemeinden für die Sicherheit der Gewässer zuständig sind. Nur diese dürfen gefrorene Gewässer zum Betreten freigeben.
Hinweise und Schilder beachten
Aktuelle Informationen zum Zustand der grösseren Gewässer liefert das sogenannte Eisbulletin auf der Website des Kantons Zürich. Achten Sie im Kanton Schwyz auf die aktuellen offiziellen Mitteilungen der jeweiligen Gemeinden. Absperrungen, Warnhinweise und Verhaltensvorschriften sind in jedem Fall strikt zu beachten.