Dem Interkantonalen Kulturlastenausgleich gehören Zürich, Luzern, Zug, Uri und Aargau an. Schwyz, Obwalden und Nidwalden gehören der Vereinbarung nicht an, leisten aber ebenfalls Beiträge. Insgesamt erhalten Zürich und Luzern von 2025 bis 2027 pro Jahr 11,7 Millionen Franken, wie die Vereinbarungskantone am Freitag mitteilten.
Zürich erhält für das Opernhaus, die Tonhalle und das Schauspielhaus jährlich 7,4 Millionen Franken. Das sind 0,4 Millionen Franken weniger als zuvor. Luzern wird mit 4,3 Millionen Franken unterstützt, und zwar für das Theater, das Sinfonieorchester und das KKL. Das sind 0,7 Millionen Franken mehr als bisher.
Begründet wird die Veränderung damit, dass sich die Besucheranteile der zahlenden Kantone zugunsten von Luzern verschoben haben. Die Kosten werden proportional zu den Publikumsströmen auf die Kantone verteilt.
Die grösste Belastung hat der Aargau mit 5,2 Millionen Franken jährlich. Für Zug beläuft sie sich auf 3,0 Millionen Franken, für Schwyz auf 1,9 Millionen Franken, für Nidwalden auf 0,9 Millionen Franken, für Obwalden auf 0,4 Millionen Franken und für Uri auf 0,3 Millionen Franken. Die Beiträge von Schwyz, Ob- und Nidwalden sind noch nicht definitiv. Sie müssen noch von den Parlamenten genehmigt werden. Zürich und Luzern leisten sich gegenseitig ebenfalls Beiträge.
Auf den Kulturlastenausgleich hatten sich die Kantone im Jahr 2010 geeinigt. Hintergrund ist, dass die grossen Kulturhäuser den Standortkantonen hohe Kosten verursachen, gleichzeitig aber auch die Lebensqualität der umliegenden Kantone erhöhen.