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Kanton
24.11.2025
24.11.2025 17:39 Uhr

Keine Steuervorteile für traditionelle Kinderbetreuung

(Symbolbild)
(Symbolbild) Bild: familienleben.ch
Eine Motion fordert vom Regierungsrat einen einheitlichen pauschalen Kinderbetreuungsabzug. So sollen traditionelle Mütter, die ihre Kinder selber betreuen, steuerlich gleichgestellt werden. Die Regierung ist dagegen.

Das Schweizer Stimmvolk äusserte sich 2013 klar gegen die Einführung eines Steuerabzugs für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen. Über ein Jahrzehnt nach dem Scheitern der «Familieninitiative » will SVP-Kantonsrat Fredy Prachoinig (Schwyz) und zehn «Mitunterzeichner » ein solches Modell im Kanton Schwyz umsetzen, wie sie in einer Motion darlegten. 

Am Donnerstag hat der Schwyzer Regierungsrat darauf geantwortet. Er stellt sich klar gegen die geforderte Einführung eines pauschalen Steuerabzugs für Kinderbetreuung. Von einem solchen sollen weiterhin nur Eltern und andere Erziehungsberechtigte profitieren, wenn sie ihre Kinder extern, sprich in Kindertagesstätten und Ähnlichem, betreuen lassen. Denn diese Institutionen kosten. Massgeblich für den Steuerabzug sind deshalb auch die effektiven Betreuungskosten – abzüglich allfällige finanzielle Beiträge von Gemeinden und Kanton.

Der Regierungsrat merkt in seiner Motionsantwort an, dass ein pauschaler Einheitsabzug für Kinderbetreuung nicht verfassungskonform sei und dem Steuerharmonisierungsrecht des Bundes widerspreche. Zum Argument der Motionäre, der Kanton Zug habe bereits ein solches Modell eingeführt, kontert der Regierungsrat, dass die Regelung faktisch gleich sei wie im Kanton Schwyz, wenn auch die Abzüge deutlich höher seien. Zug kenne faktisch einen allgemeinen Kinderabzug und ermögliche zusätzlich Abzüge von Drittbetreuungskosten.

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Franziska Kohler, Redaktion March24 & Höfe24
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