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Kanton
20.11.2025
20.11.2025 12:28 Uhr

Regierungsrat lehnt Einheitsabzug für Kinderbetreuung ab

Wer im Kanton Schwyz seine Kinder in der Kita betreuen lässt, kann die effektiven Kosten bis zu einem Maximalbetrag in der Steuererklärung geltend machen. (Symbolbild)
Wer im Kanton Schwyz seine Kinder in der Kita betreuen lässt, kann die effektiven Kosten bis zu einem Maximalbetrag in der Steuererklärung geltend machen. (Symbolbild) Bild: KEYSTONE/DPA/CHRISTOPH SOEDER
Eltern, die im Kanton Schwyz ihre Kinder durch Dritte betreuen lassen, sollen in der Steuererklärung weiterhin einen zusätzlichen Abzug geltend machen können. Der Regierungsrat lehnt eine Motion von Fredy Prachoinig (SVP), der einen harmonisierten Abzug forderte, ab.

Der Kantonsrat fordert mit seinem Vorstoss einen einheitlichen pauschalen Kinderbetreuungsabzug von 8000 Franken. Könne nur für die Betreuung in Kindertagesstätten oder bei Tagesmüttern ein Abzug geltend gemacht werden, werde die "Erstbetreuung jeder traditionellen Mutter unbewusst wertlos".

Derzeit können im Kanton Schwyz nur die effektiven Drittbetreuungskosten bis 6000 Franken abgezogen werden. Auf 2026 wird die Begrenzung auf 8000 Franken erhöht.

Bei dieser Regelung soll es gemäss Regierungsrat bleiben. Sonst würde faktisch ein zusätzlicher pauschaler Kinderabzug geschaffen, und es würden Steuerausfälle in Millionenhöhe in Kauf genommen, erklärte er in seiner am Donnerstag veröffentlichten Motionsantwort.

Der Regierungsrat geht zudem davon aus, dass der geforderte Abzug nicht verfassungskonform ist und dem Steuerharmonisierungsrecht des Bundes widerspricht. Durch die Einführung eines Abzugs der Fremdbetreuungskosten sei erreicht worden, dass die Steuern den Entscheid zwischen Erwerbstätigkeit mit Fremdbetreuung und Verzicht auf Erwerbstätigkeit und Eigenbetreuung nicht mehr beeinflussten, erklärte er.

Keystone-SDA
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