Der Kantonsrat fordert mit seinem Vorstoss einen einheitlichen pauschalen Kinderbetreuungsabzug von 8000 Franken. Könne nur für die Betreuung in Kindertagesstätten oder bei Tagesmüttern ein Abzug geltend gemacht werden, werde die "Erstbetreuung jeder traditionellen Mutter unbewusst wertlos".
Derzeit können im Kanton Schwyz nur die effektiven Drittbetreuungskosten bis 6000 Franken abgezogen werden. Auf 2026 wird die Begrenzung auf 8000 Franken erhöht.
Bei dieser Regelung soll es gemäss Regierungsrat bleiben. Sonst würde faktisch ein zusätzlicher pauschaler Kinderabzug geschaffen, und es würden Steuerausfälle in Millionenhöhe in Kauf genommen, erklärte er in seiner am Donnerstag veröffentlichten Motionsantwort.
Der Regierungsrat geht zudem davon aus, dass der geforderte Abzug nicht verfassungskonform ist und dem Steuerharmonisierungsrecht des Bundes widerspricht. Durch die Einführung eines Abzugs der Fremdbetreuungskosten sei erreicht worden, dass die Steuern den Entscheid zwischen Erwerbstätigkeit mit Fremdbetreuung und Verzicht auf Erwerbstätigkeit und Eigenbetreuung nicht mehr beeinflussten, erklärte er.