«Aus reiner Neugierde und Langeweile » verblieb ein heute 56-jähriger Mann aus Ausserschwyz in einem verhängnisvollen Chat. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz wirft dem Mann in der Anklageschrift mehrfache Pornografie vor. Nun liegt ein Urteil vor.
Bilddateien aus Chat gespeichert
Die Anklageschrift verlautet, dass der Angeklagte im November2022 in einem «unbekannten Chat» gelandet sei. Der Beschuldigte soll mehrere Dateien geöffnet haben, «wobei er rasch erkannte, dass sich neben legaler Pornografie auch Kinderpornografie darunter befand». «Er nahm es zumindest billigend in Kauf, dass die Bilder auf seinem Mobiltelefon und Laptop abgespeichert werden», führt die Staatsanwaltschaft aus. Der Beschuldigte löschte die Bilddateien auch nicht wieder.
Beim Angeklagten zu Hause seien auf einem Notebook circa 60 und auf einem Smartphone rund 40 Bilddateien gefunden worden. Die Bilder zeigten laut Staatsanwaltschaft sowohl kinderpornografische Inhalte als auch sexuelle Handlungen mit Tieren.
Beschuldigter ist geständig
Der Beschuldigte gestand die Tat. Der Prozess wurde in einem abgekürzten Verfahren geführt. Somit wird das von der Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift geforderte Urteil vom Gericht übernommen.
Der Ausserschwyzer muss eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu 280 Franken und eine Busse von 4900 Franken bezahlen. Zudem wird ihm lebenslang jede berufliche und organisierte ausserberufliche Tätigkeit verboten, in der er regelmässig Kontakt zu Minderjährigen hätte. Dem Mann werden ausserdem rund 6700 Franken Verfahrenskosten auferlegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.