Die Revision des kantonalen Gesundheitsgesetzes sei in der Vernehmlassung mehrheitlich positiv aufgenommen worden, teilte die Nidwaldner Staatskanzlei am Donnerstag mit.
Zentrales Element der Vorlage ist die gesetzliche Regelung des Zugangs zur assistierten Sterbehilfe in Pflegeheimen, die auf einen Vorstoss aus dem Kantonsparlament zurückgeht. Eine Ausweitung der assistierten Sterbehilfe auf Spitäler oder soziale Einrichtungen ist nicht vorgesehen, wie es weiter hiess.
Eine geplante Regelung zur finanziellen Absicherung von Pflegeheimen nach Todesfällen mit offenen Pensions- und Betreuungskosten wird vorerst zurückgestellt. Der Regierungsrat will die Thematik vertieft prüfen und später in ein separates Gesetzgebungsprojekt einbinden.
Weitere Anpassungen betreffen die Berufsausübungsbewilligungen. Diese erlöschen künftig, wenn innerhalb eines Jahres keine Tätigkeit aufgenommen oder während zwei Jahren nicht ausgeübt wird. Zudem wird gemäss Mitteilung die Veröffentlichung im Amtsblatt durch den Verweis auf nationale Register ersetzt.
Die Revision stärke die Qualität, vereinfache die Gesetzgebung und erhöhe die Transparenz, wird der Nidwaldner Gesundheits- und Sozialdirektor Peter Truttmann (GLP) im Communiqué zitiert.
Das revidierte Gesundheitsgesetz soll im ersten Quartal 2026 in Kraft treten. Vorher wird es noch im Landrat beraten.