Wie Coop mitteilt, tritt ab dem 1. Januar 2026 ein neuer Gesamtarbeitsvertrag (GAV) in Kraft, der für die kommenden fünf Jahre gilt.
Neuer Gesamtarbeitsvertrag
Der neue GAV wurde gemeinsam mit den Sozialpartnern Verein der Angestellten Coop (VdAC), Kaufmännischer Verband Schweiz, Syna, OCST und Unia vereinbart.
Er sieht unter anderem eine Erhöhung des Mindestlohns auf 4'300 Franken vor. Der Referenzlohn steigt nach zweijähriger Grundbildung auf 4 400 Franken und nach dreijähriger beziehungsweise vierjähriger Grundbildung auf 4 500 beziehungsweise 4 700 Franken. Der Vaterschaftsurlaub wird auf 20 Tage verlängert. Mitarbeitende mit einem Monatslohn von bis zu 5 300 Franken können neu Beiträge von Coop Child Care für die Kinderbetreuung beantragen. Lernende erhalten zwei Wochen Jugendurlaub bei vollständiger Lohnfortzahlung.