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Schweiz
25.09.2025

13 Jahre Gefängnis für Tötung von Onkel

Die malerische Gemeinde Maur war Schauplatz einer brutalen Tötung.
Die malerische Gemeinde Maur war Schauplatz einer brutalen Tötung. Bild: Gemeinde Maur
Keine Gnade für den Familienvater aus Maur, der seinen Onkel getötet hat. Das Bezirksgericht Uster verurteilte den 40-jährigen Täter zu 13 Jahren Gefängnis.

Ein vermeintlich harmloser Konflikt um einen Zaun und Bauarbeiten mündete im Februar 2024 in ein grausames Verbrechen. Am Donnerstag stand am Bezirksgericht Uster ein 40-jähriger Mann aus dem zürcherischen Maur vor Gericht, der seinen Onkel mit äusserster Brutalität erschlagen hatte. Nun wird er hart dafür bestraft. Das Gericht unter dem Vorsitz von Jean-Claude Simmen verurteilte den Familienvater wegen vorsätzlicher Tötung zu 13 Jahren Gefängnis.

Späte Entschuldigung

Nach rund sechsstündiger Verhandlung hatte der Angeklagte den Blick gesenkt und leise gesprochen: Er wolle sich bei den Angehörigen entschuldigen, er schäme sich «unendlich fest».

Die Anklageschrift zeichnete ein Bild schonungsloser Gewalt: Rund 25 Schläge mit einem Holzscheit führten zu schwersten Schädelverletzungen, Brüchen im Halsbereich und massiven Hirnblutungen, die das Opfer tödlich verletzten. «Ein brutaler, kaltblütiger Angriff», urteilte die Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren forderte.

Versuchte Einflussnahme

Doch nicht nur das Tatgeschehen selbst, auch die öffentliche Einschätzung stand im Gerichtssaal im Zentrum. Teile der Presse hatten den Angeklagten zuvor als Opfer von schwierigen Lebensumständen und einem Medikament dargestellt – und dabei die Verantwortung für die Tat relativiert. Diese Darstellung rief deutlichen Widerspruch hervor: Staatsanwalt Daniel Regenass und die Rechtsvertreter der Opferfamilien betonten, dass man nicht den Fehler machen dürfe, Täter zu Opfern zu verklären.

Der Vorwurf einer «versuchten Einflussnahme» durch journalistische Narrative (durch die «NZZ am Sonntag») wurde mehrfach laut.

«Ein Medikament tötet nicht»

Ausserdem wäre es angebracht, wenn der Täter selber die Verantwortung übernehme - und nicht die Schuld einer «bösen Tante» und einem ADS-Medikament zuschiebe. «Ein Medikament tötet nicht», sagte ein Rechtsvertreter im Gerichtssaal.

Die Debatte um den Fall zeigt exemplarisch, wie stark Worte und Deutungen das Bild einer Tragödie prägen können – und wie heikel es ist, wenn Berichterstattung und Selbstwahrnehmung des Täters das Leid der Opfer in den Hintergrund treten lassen.

Nur Verlierer

Doch letztlich bleibt nur die traurige Gewissheit: In diesem Fall gibt es nur Verlierer. Ein Mann ist tot - und eine Familie mit drei Kindern muss ohne Vater leben - wohl für mindestens zehn Jahre.

 

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