Das Parlament folgte damit mit 54 zu 33 Stimmen dem Regierungsrat. Dieser hatte erklärt, dass mit einer Standesinitiative nur der Erlass eines Gesetzes oder die Anpassung eines Gesetzes verlangt werden könne. Das Anliegen, die Vorlage des Bundesrates auf bestimmte Weise zu ändern, könne dagegen nicht Gegenstand einer Standesinitiative sein.
Der Bundesrat hatte im Frühling beschlossen, dem Parlament zu beantragen, das Rahmenabkommen nicht dem obligatorischen, sondern nur dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Über die Referendumsmöglichkeit entscheiden werden letztlich die eidgenössischen Räte.
Bei einem obligatorischen Referendum muss nicht nur die Mehrheit der Stimmenden, sondern auch der Kantone der Vorlage zustimmen. Für den Schwyzer Regierungsrat ist klar, dass das Rahmenabkommen dem obligatorischen Referendum unterstellt werden müsse. Ähnliche Forderungen gab es auch aus dem Parlament, dies wegen der Tragweite des Entscheids und weil ein knapper Entscheid zu erwarten sei.