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Kanton
22.07.2025

Ehemann forderte Abtreibung mit Gewalt und Drohungen

Bild: Keystone
Das Schwyzer Strafgericht verurteilte einen 53-jährigen Türken wegen Nötigung, Körperverletzung und Drohung, sprach ihn aber vom Vorwurf der Vergewaltigung frei.

Ein heute 53-jähriger Türke wurde vom Strafgericht Schwyz wegen mehrfacher sexueller Nötigung, Drohung, Tätlichkeiten und häuslicher Gewalt verurteilt. Die Anklage stützte sich auf Aussagen seiner inzwischen geschiedenen Ehefrau. Diese warf ihm vor, sie mehrfach unter Druck gesetzt zu haben, eine Schwangerschaft abzubrechen, sie gewürgt, geschlagen, bedroht und sexuell genötigt zu haben. Der Mann bestritt alle Vorwürfe und machte vor Gericht keine weiteren Aussagen. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch in den Hauptpunkten.

Landesverweis für sieben Jahre

Das Gericht sprach ihn vom Vorwurf der mehrfachen Vergewaltigung frei, da die damalige Rechtslage strengere Anforderungen an den Nachweis einer Zwangssituation stellte. Es verurteilte ihn aber wegen mehrfacher sexueller Nötigung und häuslicher Gewalt. Das Urteil: 36 Monate Freiheitsstrafe, davon 10 Monate unbedingt, eine bedingte Geldstrafe, eine Busse von 100 Franken sowie eine siebenjährige Landesverweisung. Der Mann muss 75 % der Verfahrenskosten von rund 45000 Franken tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Ruggero Vercellone, freier Mitarbeiter March24 & Höfe24