Parallel zum Bildungsdepartement hat der Regierungsrat nun auch die erst letzte Woche in Kraft gesetzte Covid-19-Verordnung bereits verschärft. «Zusätzlich zu den schweizweit geltenden Massnahmen des Bundes gilt im Kanton Schwyz weiterhin eine generelle Maskentragepflicht an öffentlichen und privaten Veranstaltungen ab 51 teilnehmenden Personen sowohl in Innenräumen als auch im Aussenbereich. Die Maskenpflicht gilt an diesen Veranstaltungen auch am Sitzplatz», schreibt die Regierung.
Das Tragen der Gesichtsmaske am Sitzplatz dürfe kurzzeitig unterbrochen werden, «um ein Getränk oder andere Lebensmittel ohne Maske zu konsumieren. Zulässig ist nur eine Kleinkonsumation, nicht aber die Konsumation eines Menüs».
Seit Montag sind im Kanton Schwyz 90 positiv Getestete neu hinzugekommen. Zwei Männer und eine Frau mit Covid-19 im Alter von 85 und 95 Jahren sind verstorben.