Home Region Sport Agenda Schweiz/Ausland Magazin
Kanton
30.03.2025

Selbst ernannter König krallt sich Land ohne Eigentümer

Jonas Lauwiner inszeniert sich als Herrscher über sein Land oder «König von Burgdorf». Nun hat er sich auch im Kanton Schwyz einige zuvor «herrenlose» Grundstücke angeeignet.
Jonas Lauwiner inszeniert sich als Herrscher über sein Land oder «König von Burgdorf». Nun hat er sich auch im Kanton Schwyz einige zuvor «herrenlose» Grundstücke angeeignet. Bild: zvg
Ein 30-jähriger Berner trägt «herrenlose Grundstücke» auf seinen Namen ein. Nun hat er auch in der March zugeschlagen. In fünf Gemeinden hat er Land «annektiert», meist handelt es sich um Quartierstrassen.

Per Definition ist ein «herrenloses Grundstück» ein Grundstück ohne registrierten Eigentümer. Jonas Lauwiner aus Burgdorf hat sich auf die Jagd nach solchen Flächen spezialisiert. Mittlerweile besitzt er in mehreren Kantonen Grundstücke. Und zwar nicht wenige: Es sind Tausende von Quadratmetern, die er sich in den vergangenen Jahren gesichert hat. Auf seiner eigenen Website gibt er sich deshalb unbescheiden den Titel «König der Schweiz».

Nun zieht Lauwiner seine Kreise auch im Kanton Schwyz. Hier gehen Grundstücke ohne Eigentümer nicht automatisch an Kanton oder Gemeinde über, sondern bleiben «herrenlos» – eine Lücke, die er zu nutzen weiss.

Grundstücke ohne Kaufpreis

Sein Vorgehen: Er durchforstet kantonale Grundbuchkarten nach herrenlosen Parzellen und lässt sich diese überschreiben. Zwar sei die Suche auch mit Aufwand verbunden, doch langfristig könnte es sich auszahlen.

Laut Schwyzer Amtsblatt wurden in acht Gemeinden Grundstücksübertragungen auf Lauwiners Namen verzeichnet – und zwar auf beträchtlichen Flächen: Von 361 Quadratmetern auf der Trottacherstrasse in Altendorf über 1739 Quadratmeter auf der Birkenstrasse in Tuggen bis hin zu fast 4000 Quadratmetern auf der Bitzi- und Speerstrasse in Siebnen.

Was hat der «König» damit vor?

Für die Übernahme der nicht unwesentlichen Grundstücke im Kanton Schwyz musste Jonas Lauwiner keinesfalls tief in die Tasche greifen: Herrenlose Grundstücke haben keinen Kaufpreis, da der Eigentümer fehlt. Es fallenausschliesslich die Grundbuchgebühren für die Umschreibung des Eigentums an, heisst es auf einschlägigen Online-Medien.

Was die Übernahme dieser Quartierstrassen für die betroffenen Anwohner bedeutet, bleibt unklar. Experten gehen davon aus, dass sich mit Fahr- und Wegerechten belastete Grundstücke kaum zu Geld machen lassen, da diese Rechte in der Regel fest eingetragen sind. Dennoch bleibt die Unsicherheit: Was hat Lauwiner mit «seinen» neusten Strassen wohl vor?

Du willst mehr wissen?

Den ganzen Bericht findest du im «March-Anzeiger» und «Höfner Volksblatt» in der Ausgabe vom 28. März 2025. Noch kein Abo? Hier gehts zur Bestellung:

Patrizia Baumgartner, Redaktion March24 & Höfe24