Ab dem 1. Oktober ist das neue Tabakproduktegesetz in Kraft. Neu dürfen in der ganzen Schweiz, Zigaretten – aber auch alle anderen Tabakprodukte wie beispielsweise E-Zigaretten – nur noch an Personen verkauft werden, die über 18 Jahre alt sind.
In den Kantonen Schwyz und Appenzell Innerrhoden konnte noch bis Ende September selbst ein Kind Zigaretten kaufen. Es gab schlichtweg kein gesetzliches Schutzalter. Währenddessen mussten in anderen Kantone die potenziellen Käuferinnen und Käufer 16 oder 18 Jahre alt sein. Ob bei Zigaretten, Schnupftabak, oder Snus – schweizweit muss man nun volljährig sein, um Tabakprodukte erwerben zu können.
Auch Änderungen bei der Werbung
Das neue Bundesgesetz schränkt zudem auch die Werbung ein. Tabakinserate sind auf öffentlichem Grund nicht mehr erlaubt und auf privatem auch nur dann, wenn sie nicht von öffentlichem Grund aus gesehen werden können. Events, die auf ein minderjähriges Publikum ausgerichtet sind, dürfen keine Tabaksponsoren mehr haben. Schluss ist auch mit gratis Werbegeschenken, die mit Tabakkonsum zu tun haben.