Home Region Sport Agenda Schweiz/Ausland Magazin
Sport
02.09.2020
02.09.2020 17:56 Uhr

Diese Regeln gelten bei Grossveranstaltungen

(Bild: KEYSTONE)
(Bild: KEYSTONE) Bild: zVg
Jetzt ist es definitiv: Ab 1. Oktober 2020 dürfen Grossveranstaltungen wieder durchgeführt werden, wenn eine Bewilligung des Kantons vorliegt.

Das Verbot für Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen wird unter strengen Auflagen per 1. Oktober 2020 aufgehoben. Der Bundesrat hat die entsprechende Änderung der «Covid-19-Verordnung besondere Lage» am Mittwoch, 2. September 2020, verabschiedet.

Für jede Veranstaltung muss ein Schutzkonzept vorliegen. Dabei müssen die Organisatoren strenge Vorgaben beachten:

  • In der Regel gilt eine Sitzplatzpflicht (Ausnahmen: Stehplätze bei Freiluftveranstaltungen wie Ski-, Langlauf- oder Radrennen sowie Dorffeste im freien Gelände sind möglich).
  • Personenströme müssen klar geregelt sein.
  • Spiele der nationalen Eishockey- und Fussballligen: Für diese gelten zudem Maskenpflicht und Kapazitätsbegrenzungen. In Hallen und Freiluftstadien darf höchstens zwei Drittel der Sitzplätze belegt werden. Es gibt keine Platzkontingente für Gästefans. Im Gastronomiebereich gilt Sitzpflicht. Regelverstösse werden geahndet.
 
Bild: zVg

Bewilligung durch die Kantone

Der Bundesrat hat die Kriterien festgelegt, damit ein Kanton Grossveranstaltungen bewilligen kann:

  • Die epidemiologische Lage im Kanton oder in der betreffenden Region muss eine Durchführung der Veranstaltung zulassen.
  • Der Kanton verfügt über die notwendigen Kapazitäten für das Contact Tracing.

Die Meisterschaftsspiele der nationalen Eishockey- und Fussball-Profiligen werden schweizweit einheitlich beurteilt und bewilligt. Für alle übrigen Veranstaltungen muss der Organisator dem Kanton eine Risikoanalyse und ein entsprechendes Schutzkonzept vorlegen. Zuständig für die Bewilligungen sind die Kantone. Sie können sie widerrufen oder die Auflagen ändern, wenn sich die epidemiologische Lage massgeblich verschlechtert. In diesem Fall hat die Veranstalterin keinen haftungsrechtlichen Anspruch auf Entschädigung durch die öffentliche Hand.

Lakers können 3000 Sitzplätze anbieten

Im Vorfeld der gestrigen Entscheide war die Rede von einer ­Benützung von nur der Hälfte aller verfügbaren Sitzplätzen in den Eishockeystadien. Nachdem die Eishockeyvereine dagegen Sturm gelaufen waren, hat der Bundesrat nun die Kapazität auf zwei Drittel erhöht. Lakers-Geschäftsführer Markus Bütler ist aber nicht wirklich glücklich mit der Entscheidung. «Klar, es ist besser als nur die Hälfte.» Er hätte sich aber gewünscht, dass alle Sitzplätze belegt werden können (wir berichteten). «Mit einer Zweidrittel-Auslastung können wir immer noch nicht kostendeckend wirtschaften», so der CEO. Bütler rechnet damit, dass die Lakers den Fans gut 3000 Sitzplätze anbieten können.

Kein Alkoholverbot

In den letzten Tagen wurde ausserdem gemunkelt, dass der Bundesrat ein generelles Alkoholverbot in Sportstadien aussprechen würde. «Da hätte ich die Welt nicht mehr verstanden.» Alkohol ausschenken gehöre zu einem Gastrobetrieb nun einmal dazu. «Es wäre eine Ungleichbehandlung von Sportunternehmen gegenüber anderen Gastro­betrieben gewesen», so Bütler. So weit kommt es nun aber nicht, ­Alko­hol darf konsumiert werden. ­Essen und Trinken dürfen die Fans aber nur auf ihren Sitzplätzen. Die Umsetzung dieser Regelung erachtet Bütler als schwierig. «Diese Vorschrift wird bestimmt Einfluss auf das Konsumverhalten der Zuschauer haben und das wiederum auf die Umsätze im Gastrobereich.»

Überhaupt wird Corona ein Loch in die Kasse der Lakers reissen. «Wir ­haben auf der einen Seite weniger Einnahmen, auf der anderen mehr Aus­gaben, weil wir mehr Personal für die Kontrollen benötigen und auch bauliche Massnahmen treffen müssen.»

Redaktion March24/Höfe24
Demnächst