Herr Zarth, was sind für Sie die drei Hauptargumente, warum es diese flächendeckenden Tempo-30-Zonen braucht?
Raphael Zarth (Grüne): Um klarzustellen: Es geht nicht um eine flächendeckende Einführung in ganz Wetzikon, sondern um die Beruhigung der Wohnquartiere. Auf den Hauptstrassen und in reinen Gewerbe- und Industriegebieten gilt weiterhin Tempo 50. Hier verdreht das Referendumskomitee die Fakten! Die drei Hauptargumente sind: mehr Sicherheit, Steigerung der Wohn- und Lebensqualität, geringere Lärm- und Abgasemissionen.
Warum sollen die Zonen so markant ausgeweitet werden?
Es geht um die Beruhigung der Wohnquartiere – also dort, wo die Wetzikerinnen und Wetziker zuhause sind. Auf den Hauptstrassen ist der Kanton für die Definition der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten zuständig, nicht die Gemeinde. Die Hauptstrassen sind deshalb nicht von der Abstimmung zu Tempo 30 in Wohnquartieren betroffen.
Im behördenverbindlichen kommunalen Richtplan setzte die Gemeindeversammlung 2012 eine Verppflichtung zu einer quartierweisen Einführung von Tempo 30 fest. Seither wurden nur zwei Tempo-30-Zonen eingeführt: südlich der Eisenbahnlinie sowie in Robenhausen. Wegen Überschreitung der Lärmgrenzwerte musste an der Usterstrasse und der Bachtelstrasse aufgrund von kantonalen Vorgaben zudem Tempo 30 eingeführt werden. In den letzten Jahren gab es 26 politische Vorstösse und Begehren aus diversen Quartieren zur Einführung von Tempo 30.
Das Parlament hat die aktuelle Vorlage mit 17 Ja zu 14 Nein und 3 Enthaltungen nur knapp angenommen.
Der Stadtrat hat dem Parlament aufgrund der Begehren aus der Bevölkerung und parlamentarischer Vorstösse eine finanziell sorgfältige und inhaltlich überzeugend ausgearbeitete Vorlage zur Abstimmung unterbreitet. Die Mehrheit des Parlaments hat dieser Vorlage zugestimmt.