Die Vorwürfe an den heute 32-Jährigen sind happig: Unter verschiedenen Namen habe der Schweizer so viele Drogen (Amphetamin, Methamphetamin, LSD, Marihuana und weitere) importiert, selbst hergestellt oder in zwei Hanfanlagen in Ziegelbrücke und Lachen angebaut, dass er grosse Teile der Bevölkerung im Kanton Schwyz hätte versorgen können. Die March sei «das Drogenreich im Kanton Schwyz und der Beschuldigte dessen König», führte die Staatsanwältin aus. Einen Teil dieser Drogen habe er selbst konsumiert. «Fassungslos» nahm der Angeklagte zur Kenntnis, dass die Staatsanwältin für ihn eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und einem Monat forderte. Zudem verlangte sie eine Busse von 10 000 Franken sowie eine Ersatzforderung von 37 000 Franken an den Kanton aus dem Drogenverkauf.
Strafgericht folgt Antrag nicht
Das Strafgericht teilte die von der Anklägerin vorgetragene Beschreibung als «Drogenkönig der March» nicht. Der Beschuldigte sei nicht Drogenkönig gewesen, sondern schwer drogensüchtig mit einem massiven Eigenkonsum. Das Gericht ging von 90 Prozent Eigenkonsum aus. Den Rest habe er wohl an Kolleginnen und Kollegen abgegeben und sich strafbar gemacht. Den Hanf habe er hingegen vorwiegend verkauft. In einigen Punkten wurde er freigesprochen.
Das Gericht sprach trotz des hohen Eigenkonsums von immer noch «massiven Mengen» an Drogen, die weitergegeben wurden. «Wir haben noch nie einen Fall von einer derart massiven Drogensucht erlebt», sagte Gerichtspräsident Ruedi Beeler an der mündlichen Urteilseröffnung. Das Strafgericht verurteilte den Märchler zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe (inklusive Vorstrafe), die abzusitzen ist. Das Risiko für eine Rückfälligkeit im Gefängnis sei dem Gericht bewusst, allerdings bestehe dieses Risiko aufgrund der nicht als allzu gefestigten Drogenabstinenz auch in der Freiheit. Mit einer guten Führung und Drogenabstinenz im Gefängnis könne der Beschuldigte die Dauer der Haft wesentlich verkürzen. Aufgrund der vielen Vorfälle und der Vorstrafe hätte sich «unser Rechtssystem mit einer bedingten Strafe ja geradezu der Lächerlichkeit preisgegeben », sagte Beeler.
Hohe Busse und Verfahrenskosten
Der Beschuldigte wurde zudem mit einer Busse in der grösstmöglichen Höhe von 10 000 Franken bestraft. Die Ersatzforderung wurde aufgrund der Freisprüche auf 9480 Franken festgesetzt. Zudem sind ihm 90 000 Franken an Verfahrenskosten auferlegt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.