Die Frau, die als Privatklägerin ihren Ex-Mann vor das Schwyzer Strafgericht gezogen hat, ist schwerreich. Ihre Beziehung mit dem beschuldigten Österreicher, der in der Unternehmung ihres Vaters tätig war, begann Anfang 2010.
Im selben Jahr gebar sie ein gemeinsames Kind. Allerdings dauerte die Liebesbeziehung nicht lange und verlief vor allem alles andere als harmonisch. Die beiden wohnten im Bezirk Höfe.
Die Staatsanwaltschaft verlangte unter anderem wegen Erpressung, Nötigung, Drohung und Wucher eine unbedingte Freiheitsstrafe von 48 Monaten sowie eine bedingte Geldstrafe von 5000 Franken. Das Strafgericht hat den Beschuldigten nun kürzlich von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen, soweit diese nicht schon wegen Verjährung oder fehlenden Strafantrags einzustellen waren.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.