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Kanton
25.08.2023

Verdachtsfall auf Braunfäule auf zwei Betrieben bestätigt

Das Bakterium «Braunfäule» befällt nur Pflanzen.
Das Bakterium «Braunfäule» befällt nur Pflanzen. Bild: Keystone
Im Kanton Schwyz wurden zwei Betriebe vom Amt für Landwirtschaft unter Quarantäne gestellt, weil sie Ingwerpflanzen mit Braunfäule angepflanzt hatten. Inzwischen wurden die Verdachtsfälle bestätigt. Das Bakterium befällt nur Pflanzen. Für Mensch und Tier ist es ungefährlich.

Am 2. August wurde der kantonale Pflanzenschutzdienst vom Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst (EPSD) darüber informiert, dass auf der Insel Reichenau (D) ein Ausbruch dieser Quarantänekrankheit festgestellt wurde und vom befallenen deutschen Betrieb auch Ingwer-Partien in die Schweiz, unter anderen in den Kanton Schwyz an zwei Betriebe geliefert worden sind. Die betroffenen Betriebe haben die Ingwerpflanzen in Folientunneln angepflanzt. Beide Betriebe wurden vom Amt für Landwirtschaft unter Quarantäne gestellt und beprobt. Inzwischen wurden die Verdachtsfälle bestätigt. Das Bakterium befällt nur Pflanzen. Für Mensch und Tier ist es ungefährlich.

Ralstonia pseudosolanacearum (umgangssprachlich «Braunfäule») ist ein Bakterium mit grossem Schadpotenzial für über 200 Pflanzenarten. Unter anderem verursacht es die Bakterienwelke oder Schleimkrankheit bei Kartoffeln. Es befällt rund 60 Pflanzenfamilien, insbesondere Nachtschattengewächse (z. B. Kartoffeln, Tomaten, Paprika, Aubergine). Bei Befall beginnen die Pflanzen zu welken, da die Wasserzufuhr in die verschiedenen Pflanzenteile unterbrochen wird. Wegen seiner Gefährlichkeit ist das Bakterium vom Bund als Quarantänekrankheit eingestuft und somit melde- und bekämpfungspflichtig. 2017 wurde es erstmals mit befallenen Rosenpflanzen in die Schweiz eingeschleppt. Die frühe Erkennung von Befällen und das Ergreifen von Gegenmassnahmen helfen, dass in der Schweiz weiterhin Nachtschattengewächse angebaut werden können.

Vernichtung und Desinfektion

Die betroffenen Pflanzen werden nun mitsamt Substrat fachgerecht vernichtet. Da sich die Bakterien im Innern der Pflanzen befinden, gibt es keine Möglichkeit, infizierte Pflanzen zu schützen oder zu heilen. Mit geeigneten Desinfektionsmethoden werden anschliessend betroffene Böden, Bewässerungssysteme, Werkzeuge und Kleider dekontaminiert und fachgerecht entsorgt. Die Trinkwasserversorgung wird dadurch nicht beeinträchtigt.

Ausbrüche des Bakteriums sind in Europa seit Jahrzehnten bekannt. Die Verbreitung und das Risiko für Schäden an Kulturen in Gewächshäusern und im Freiland sind grundsätzlich hoch, weshalb das Bakterium bei Auftreten aktiv bekämpft wird. Das Bakterium befällt nur Pflanzen. Für Mensch und Tier ist es ungefährlich.

Staatskanzlei Schwyz/Redaktion March24 & Höfe24