Der heute 65-jährige Schweizer war bis vor ein paar Jahren mit der inzwischen 61-jährigen Erbin einer bekannten Zürcher Industriellenfamilie verheiratet. Das Paar wohnte in Lachen. Die Frau hatte ihrem Gatten die Verwaltung ihres beträchtlichen Vermögens von rund 20 Millionen Franken überlassen. Sie hatte aber jederzeit Zugriff auf ihre Konten, sprach bei den zu tätigen Investitionen mit und machte teilweise auch selber Überweisungen.
Mit dem Ende der Ehe kamen auch strafrechtliche Schwierigkeiten auf den Mann zu. Diese mündeten in eine Verurteilung vor Strafgericht wegen Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und Erschleichung einer falschen Beurkundung. So soll er mit dem Geld seiner Frau Aktien- und Darlehensgeschäfte in seinem eigenen Namen abgewickelt haben und Mietzinseinnahmen, die auch seiner Frau zustanden, nur auf seine Konti verbucht haben.
Das Strafgericht bestrafte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten. 18 Monate davon muss er absitzen, der Rest wurde bedingt auf zwei Jahre ausgesprochen. Die Zivilforderungen seiner Ex-Gattin im Betrag von über 5 Millionen Franken verwies das Gerichtauf den Zivilweg. Der Beschuldigte zog den Fall ans Bundesgericht weiter, wo er noch hängig ist.