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Auto & Mobil
20.07.2023

Über den Fuss gefahren

Der Vorfall ereignete sich beim Bahnhof Biberbrugg.
Der Vorfall ereignete sich beim Bahnhof Biberbrugg. Bild: Patrizia Baumgartner-Pfister
Ein LKW-Fahrer wollte einen 87-jährigen Autolenker zur Rede stellen – dieser fuhr ihm kurzerhand über den Fuss und haute dann ab.

Ein 87-Jähriger aus dem Kanton Zürich fiel einem LKW-Fahrer im Sommer 2021 wegen seiner unsicheren Fahrweise auf. Darum hielt dieser beim durch eine Verkehrsinsel geteilten Fussgängerstreifen beim Bahnhof Biberbrugg an, um mit ihm das Gespräch zu suchen. Als er sich dafür vor die Front des Autos stellt, lenkte der 87-Jährige haarscharf links an ihm vorbei – touchierte dabei sein rechtes Schienbein und überfuhr seinen linken Fuss. Damit aber nicht genug. Danach lenkte er sein Auto über die Sicherheitslinie auf die linke Strassenseite, an der Verkehrsinsel vorbei, und fuhr via Gegenfahrbahn in den Kreisel ein.

Einfach abgehauen, ohne sich um den Verletzten zu kümmern

Diesen verliess er dann Richtung Einsiedeln – ohne sich um den verletzten LKW-Fahrer zu kümmern. Er hätte aber unbedingt wegen des Personenschadens die Polizei verständigen und an der Unfallstelle verbleiben müssen. Gemäss Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz soll er den von ihm angerichteten Personenschaden nicht bemerkt haben – pflichtwidrig, wie die Staatsanwaltschaft befand. Sie verurteilt ihn per Strafbefehl wegen vorsätzlicher Verletzung der Verkehrsregeln durch Nichteinhalten eines genügenden seitlichen Abstands beim Überholen, durch Überfahren oder überqueren einer Sicherheitslinie und durch ungenügendes Rechtsfahren sowie wegen fahrlässigen pflichtwidrigen Verhaltens nach einem Unfall mit Personenschaden zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 50 Franken – bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Zudem muss er eine Busse über 1240 Franken und die Verfahrenskosten in der Höhe von 1760 Franken bezahlen.

Franziska Kohler, Redaktion March24 & Höfe24