Das kantonale Hundegesetz regelt die Haltung und den Umgang mit diesen beliebten Haustieren. Eine der zentralen Aufträge des Hundehalters ist es, «Hunde so zu halten, dass sie weder Personen noch Tiere gefährden oder belästigen». Als nützlich hat sich beispielsweise die Leinenpflicht erwiesen, auch wenn viele Hundehalter diese geflissentlich umgehen.
Das beobachten auch die beiden Tiertrainerinnen Carmen Hässig aus Benken und Miriam Ulrich aus Siebnen. Beide sprechen sich für die Leinenpflicht aus, dies vor allem deshalb, weil die Hundedichte im Kanton Schwyz seit der Coronazeit nochmals grösser geworden ist. In den Jahren 2020 bis 2023 wurde eine Zunahme von rund 1000 Hunden gezählt, ein sprunghafter Anstieg im Vergleich mit den Vorjahren.
Nicht tiergerechte Haltung verursacht Probleme
Hässig und Ulrich therapieren Tiere, die Probleme verursachen, wenn Erziehung oder Haltung nicht tiergerecht sind. Heute gehöre es oft zum guten Ton, nebst Familie, Haus und Auto auch einen schönen Hund zu haben. «Leute kaufen nicht einen Hund mit Bedürfnissen, sondern etwas für ihre Bedürfnisse», so Carmen Hässig.
Hässig und Ulrich würden ein angepasstes Hundegesetz begrüssen, welches künftige Halter genauer beurteilen würde. Auch sollten fehlbare Halter konsequenter überprüft werden. Es reiche nicht, bei problematischem Verhalten des Tieres einige Therapiestunden als Massnahme zu verordnen. Auch könnte mit der Hundesteuer ein Anreizsystem für gute Haltung gefördert werden.