Home Region Sport Agenda Schweiz/Ausland Magazin
Auto & Mobil
19.07.2023
18.07.2023 08:46 Uhr

Crashfahrt im Kreisverkehr

(Symbolbild)
(Symbolbild) Bild: Keystone
Ein 47-jähriger Ausserschwyzer geriet vor einem Kreisel auf die Gegenfahrbahn und richtete einigen Schaden an.

Es war ungefähr 16.15 Uhr, an einem schönen Herbsttag, als ein 47-jähriger Mann aus der Region aus ungeklärten Gründen vor einem Kreisel auf die Gegenfahrbahn geriet – dabei streifte er einen Inselpfosten und zwei Schneestangen auf der Mittelinsel. Es entstand ein Sachschaden von rund 500 Franken an der Infrastruktur – sein Auto trug einen Platten und eine zerkratzte Stossstange mit davon. Anstatt anzuhalten, fuhr er allerdings in falscher Richtung in den Kreisverkehr ein. Ein korrekt entgegenkommendes Auto konnte dabei gerade noch an den rechten Fahrbahnrand ausweichen – sonst wäre es unweigerlich zur Frontalkollision gekommen.

Ohne sich um den Schaden zu kümmern, fuhr der Mann dann weiter zu einer nahen Tankstelle, wo er sich um das Abschleppen seines Fahrzeugs kümmerte.

Irrfahrt kam ihm teuer zu stehen

Der Vorfall blieb allerdings nicht unbemerkt. Die Polizei traf den 47-Jährigen allerdings erst rund zwei Stunden nach dem Vorfall bei sich zu Hause an. Erst da konnte sie eine Atemalkoholprobe vornehmen. Eine Abklärung einer möglichen Fahrunfähigkeit durch die Polizei oder eine Arztperson war nicht mehr in zuverlässiger Weise möglich.

Die Irrfahrt kam den Ausserschwyzer teuer zu stehen. Per Strafbefehl verurteilte ihn die Schwyzer Staatsanwaltschaft wegen «fahrlässiger grober Verletzung der Verkehrsregeln durch Nichtbeherrschen des Fahrzeugs», «Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit» und «vorsätzlichem pflichtwidrigem Verhalten bei Unfall» zu einer bedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 150 Franken – bei einer Probezeit von zwei Jahren. Eine Busse über 3420 Franken und Verfahrenskosten von 1280 Franken musste er gleich berappen.

Franziska Kohler, Redaktion March24 & Höfe24