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15.07.2023

Zerstrittenes Paar zog erneut vor Gericht

Bild: shutterstock.com
Die Berufungsverhandlung vor dem Kantonsgericht brachte lediglich eine geringe Änderung des Strafmasses.

Rund vier Jahre lang wohnten die beiden in einem gemeinsamen Haushalt in Innerschwyz. Der heute 42-jährige Deutsche und seine etwa gleichaltrige Partnerin hatten einen gemeinsamen Sohn. Ansonsten aber verband sie nicht viel Gemeinsames. Sie stritten sehr oft und zwar dermassen heftig, dass die Polizei neunmal innerhalb von zwei Jahren zu ihnen ausrücken und schlichten musste. Schliesslich klagte er die Frau wegen Beleidigung und wegen Entziehen von Unmündigen an, was dann in eine Untersuchung gegen ihn wegen Vergewaltigung führte.

Die Staatsanwaltschaft bezeichnete den Fall «als Grenzfall, der vom Gericht entschieden werden soll.» Das tat denn auch das Strafgericht im Mai 2022. Es verurteilte den Mann wegen versuchter Vergewaltigung, einfacher Körperverletzung, mehrfacher Drohung sowie Beschimpfung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten sowie zu einer ebenfalls bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Franken.

Nicht wegen nichts verurteilt werden

Das Urteil akzeptierte der vom Hauptvorwurf freigesprochene Mann aber nicht. Sein Verteidiger forderte einen Freispruch. Die seinem Mandanten angelastete versuchte Vergewaltigung habe nur schon aus technischen Gründen nicht stattfinden können. Die vorgeworfene Körperverletzung dürfe höchstens als Tätlichkeit beurteilt werden, was aber nicht angeklagt worden sei und auch nachträglich nicht mehr angeklagt werden dürfe.

Die Staatsanwaltschaft hielt sich relativ kurz und beantragte die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils, und auch die Rechtsvertreterin der Partnerin gab sich mit der Genugtuung von 2000 Franken zufrieden, obwohl diese eigentlich zu gering ausgefallen sei.

Geldstrafe fiel geringer aus

Das Kantonsgericht verurteilte den Mann wie das Strafgericht wegen versuchter Vergewaltigung und Drohung. Deswegen wurde er mit einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten und einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 30 Franken bestraft. Die Geldstrafe fiel geringer aus, weil der Mann wegen einfacher Körperverletzung und Beschimpfung freigesprochen wurde. Nebst der Genugtuung von 2000 Franken und einer Entschädigung von über 1200 Franken hat der Mann, dem die Verfahrenskosten nicht vollumfänglich auferlegt wurden, dennoch rund 30'000 Franken zu bezahlen.

 

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Ruggero Vercellone, freier Mitarbeiter March24&Höfe24